Ehemaliger Nationaltorhüter Lehmann zieht mit Einspruch gegen Strafbefehl vor Gericht

Düsseldorf · Der ehemalige Nationaltorwart Jens Lehmann steht am Mittwoch ab 10.30 Uhr vor dem Starnberger Amtsgericht. Verhandelt wird dort ein Einspruch des 46-Jährigen gegen einen Strafbefehl über 240.000 Euro. Diesen hatte das Gericht gegen den heutigen RTL-TV-Experten wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung ausgesprochen.

Jens Lehmann hat vor dem Starnberger Amtsgericht Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt.

Jens Lehmann hat vor dem Starnberger Amtsgericht Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt.

Foto: dpa, dan lre nic

Lehmann wird vorgeworfen, am 9. November 2014 auf der Autobahn A952 bei Starnberg einen anderen Verkehrsteilnehmer zum Anhalten gezwungen und attackiert zu haben. Nach dem Stopp soll Lehmann seinen Kontrahenten am Schal gepackt und zugedrückt haben. "Ich habe noch nie jemanden bedroht oder gewürgt", hatte er der "Bild"-Zeitung dazu gesagt.

Der Strafbefehl in Höhe von 240.000 Euro setzt sich aus 60 Tagessätzen à 4000 Euro zusammen. Zur Festlegung wurde Lehmanns Nettoeinkommen herangezogen. Die Verhandlung sollte eigentlich schon vergangenes Jahr stattfinden, war jedoch kurz vor dem angesetzten Termin geplatzt.

(seeg/sid)
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