Fotos Jens Lehmann vor Gericht
Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann hat in seinem Prozess um gleich drei Verkehrsvergehen eine erheblich niedrigere Geldstrafe bekommen als zunächst vorgesehen.
Ursprünglich sollte der heutige TV-Fußballexperte für eine Nötigung samt versuchter Körperverletzung 60 Tagessätze zu je 4000 Euro zahlen, also 240.,000 Euro.
Dagegen legte er jedoch Einspruch ein.
Das Amtsgericht in Starnberg bei München reduzierte die Strafe in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch auf 50 Tagessätze zu je 850 Euro, also 42.500 Euro.
Zuvor hatten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung darauf verständigt, dass das Verfahren wegen der zwei Jahre zurückliegenden versuchten Körperverletzung eingestellt wird.
Damals soll Lehmann einen anderen Autofahrer ausgebremst und am Schal gefasst haben. Ebenso wurde ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingestellt: Lehmann soll in diesem Frühjahr bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der Autobahn Salzburg-München (A8) geblitzt worden sein, aber einen anderen Mann als Fahrer angegeben haben.
Zu der Geldstrafe verurteilt wurde er schließlich wegen Beihilfe zur Unfallflucht.
Lehmann war im vergangenen Herbst als Beifahrer in der Münchner Innenstadt in einen Auffahrunfall verwickelt worden und hatte sich geweigert, dass der Zusammenstoß von der Polizei aufgenommen wird.