Ex-Profi muss ins Gefängnis Jürgen Sobieray zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Dortmund (rpo). Ex-Fußballprofi Jürgen Sobieray (50) ist auch in der Revisionsverhandlung zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden. Das Dortmunder Landgericht verurteilte den ehemaligen Bundesligaspieler von Schalke 04 und Borussia Dortmund am Mittwoch wegen Betruges zu dreieinhalb Jahren Haft. Damit verringerten die Richter der 14. Strafkammer das Strafmaß aus dem ersten Urteil vom März 2000 lediglich um drei Monate.

Mitte der neunziger Jahre hatte der einst so erfolgreiche Kicker der beiden "Ruhrgebiets-Rivalen" aus Gelsenkirchen und Dortmund zahlreiche Anleger um insgesamt rund 2,2 Millionen Mark betrogen. Gemeinsam mit mehreren Komplizen erfand Sobieray eine so genannte "Spielerbörse", an der angeblich lukrative Transfergeschäfte abgewickelt würden. Daran könnten sich die Investoren beteiligen, hieß es. Tatsächlich verschwanden die Millionen der Anleger in riesigeþ Finanzlöchern anderer Unternehmen von Jürgen Sobieray.

Trotz des immensen Schadens hatte der ehemalige Fußballer in der Revisionsverhandlung am Mittwoch auf eine Bewährungsstrafe gehofft. Er sei gewillt, den Schaden wiedergutzumachen. Dafür müsse er eine Arbeit finden, um schnell viel Geld zu verdienen. "Ich möchte Fußball-Trainer werden", erklärte der 50-Jährige aus Dorsten (Ruhrgebiet) den Richtern. Er besitze sogar die A-Lizenz des Deutschen Fußball-Bundes (DFB).

In den vergangenen Monaten habe er mit rund 60 Vereinen gesprochen, jedoch keinen Erfolg gehabt. Auch seine ehemaligen Weggefährten, Bayern-Manager Uli Hoeneß, Stuttgarts Manager Rolf Rüssmann und Ex-Nationalspieler Paul Breitner, hätten nichts für ihn tun können. Sobieray, der einstige Vorzeige-Kämpfer und Defensiv- Spezialist, gibt aber nicht auf: "Ich bleibe am Ball", sagte er vor Gericht. Er hoffe auf ein Engagement zumindest in der Regionalliga. Dort seien bereits fünfstellige Gehälter zu erzielen. "Das ist meine einzige Möglichkeit, wirtschaftlich noch etwas zu bewegen."

Angesichts der professionellen Vorgehensweise der Betrüger hielten die Richter eine Bewährungsstrafe nicht mehr für möglich. "Er hat die Anleger um ihre Lebens-Ersparnisse gebracht", hieß es in der Urteilsbegründung.

(RPO Archiv)
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