Es hätten schriftliche Vereinbarungen folgen müssen: Justiziar: Daum hat keine Schaden- ersatzansprüche gegenüber DFB
zuletzt aktualisiert: 21.11.2000 - 20:34Münster (dpa). Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) befürchtet keine Schadensersatzansprüche wegen des nicht zu Stande gekommenen Bundestrainer-Arbeitsvertrages mit Christoph Daum. Es sei nie ein Vertrag mit dem unter dem Verdacht des Drogenmissbrauchs stehenden Daum zu Stande gekommen, sagte DFB-Chefjustiziar Goetz Eilers am Dienstag am Rande des Juraforums der Universität Münster. Der Handschlag zwischen DFB-Vizepräsident Gerhard Mayer-Vorfelder und Daum sei lediglich eine Absichtserklärung gewesen. Ihr hätten für das Zustandekommen eines rechtsgültigen Vertrages noch eine ganze Reihe weiterer, schriftlicher Vereinbarungen folgen müssen.
In den vergangenen Tagen war der Vorwurf aufgekommen, der DFB habe den bereits bestehenden Arbeitsvertrag mit Daum nach Bekanntwerden des positiven Kokain-Befundes nicht rechtzeitig gekündigt. Daum könne deshalb Schadenersatzansprüche geltend machen, lautete die Folgerung. Tatsächlich habe jedoch lediglich ein Entwurf für einen Vertrag bestanden. "Im Vorfeld gab es Kritik, dass der Arbeitsvertrag nicht schnell genug unterzeichnet wird", sagte Eilers. Darüber könne der DFB im Nachhinein froh sein.
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