Fehlverhalten der Fans KSC muss sich vor DFB-Sportgericht verantworten

Frankfurt/Main · Der vor dem Abstieg stehende Fußball-Zweitligist Karlsruher SC muss sich am 9. Mai vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Rahmen einer mündlichen Verhandlung für die Ausschreitungen während des Derbys beim VfB Stuttgart (0:2) verantworten.

Das Spiel vor rund zwei Wochen hatte kurz vor dem Abbruch gestanden, weil unmittelbar vor Beginn der zweiten Halbzeit zum wiederholten Male Leuchtkörper aus dem Gästeblock geflogen kamen. Vor dem Spiel hatten etwa 150 KSC-Zuschauer einen Block gestürmt, in der ersten Halbzeit musste die Begegnung wegen Pyro-Vergehen für rund zweieinhalb Minuten unterbrochen werden. Ebenfalls verhandelt wird das Fan-Fehlverhalten im Rahmen der Spiele beim 1. FC Nürnberg Ende März (Böller- und Becher-Würfe Richtung Spielfeld) und beim SV Sandhausen am vergangenen Wochenende (Werfen von Gegenständen Richtung Spielfeld).

(sid)
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