Befristete Spielerverträge sind zulässig Vereine atmen nach Urteil im Fall Müller auf

Düsseldorf · Berufsfußballer sind keine normalen Arbeitnehmer, sagt das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Das Urteil sorgt für Erleichterung bei den Vereinen. Sie behalten Planungssicherheit.

Heinz Müller und FSV Mainz 05 treffen sich vor Gericht
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Müller und Mainz treffen sich vor Gericht

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Foto: dpa, fve kno

War es nur ein Etappensieg, oder kann der Profifußball schon aufatmen? Die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz kippte jedenfalls das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom März 2015. Befristete Verträge im Lizenzspielerbereich sind damit zulässig - eigentlich. "Das ist das Urteil zwischen erster und dritter Instanz", betonte Anwalt Horst Kletke. Sein Mandant Heinz Müller könnte noch vor das Bundesarbeitsgericht oder sogar den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Müller (37) verklagte den Bundesligisten Mainz 05, der den Vertrag mit seinem Torhüter im Sommer 2012 um zwei Jahre verlängert hatte. Im November 2013 schob Trainer Thomas Tuchel den Profi in die zweite Mannschaft ab. Müller sah sich um Siegprämien und vor allem um die Chance gebracht, die Zahl an Einsätzen zu erreichen, ab der sich sein Kontrakt automatisch verlängert hätte. Er wollte 429.000 Euro als Ausgleich von Mainz 05 haben. . Sein Anwalt rüttelte dagegen an den Grundfesten des Transfersystems, wollte die "Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis" erreichen.

Für Michael Bernardi, Vorsitzender Richter der 4. Kammer, sind Fußballprofis keine normalen Arbeitnehmer in einem Geschäft, das inzwischen sehr viel Ähnlichkeit mit der Unterhaltungsbranche aufweise. "Die Eigenart ihrer Arbeitsleistung" sorgt dafür, dass nach Ablauf von zwei Jahren verlängerte Kontrakte nicht unbefristet werden.

Anders als das sogenannte Bosman-Urteil, das Spielern seit 1995 erlaubt, nach Ablauf ihres Vertrages ablösefrei zu wechseln (der Belgier Jean-Marc Bosman hatte geklagt), könnte die nach zwei Jahren greifende, unbefristete Verlängerung das System Profifußball zum Einsturz bringen.

Das Risiko liegt bei den Spielern

Das Risiko tragen weiter die Spieler. Sie können viel Geld verdienen, allerdings ist ihre Karriere zeitlich überschaubar, da das Alter ihrer Leistungsfähigkeit eine Grenze setzt. Auch Veränderungen wie Trainerwechsel gehören zu den Unwägbarkeiten des Berufs. Hohe Gehälter und kurze Verträge sind die Basis des Pakets. Für die Klubs herrscht Planungs- und Handlungssicherheit. Sie müssen keine Spieler "bis zum Rentenalter" bezahlen, ihre Kader werden nicht aufgebläht. Die Vereine müssen nicht damit rechnen, von ihren Profis im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfristen verlassen zu werden. Neue Gesichter im Kader, so Richter Bernardi, sind auch von den Zuschauern erwünscht.

Im "Fall Müller" nahm das Gericht eindeutig Stellung: "Die Entscheidung darüber, ob der Spieler in der Bundesliga eingesetzt wird, unterliegt dem freien Ermessen des Trainers." Müller muss nun entscheiden, ob er es dabei belässt.

(RP)
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