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Feuerwerkskörper Mainz muss 10.000 Euro Geldstrafe wegen Fan-Vergehen zahlen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FSV Mainz 05 wegen Fan-Vergehen in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 10.000 Euro belegt. Bei den Partien der Rheinhessen bei 1899 Hoffenheim am 20. Februar und beim VfL Wolfsburg am 9. April hatten FSV-Anhänger mehrere Feuerwerkskörper im eigenen Zuschauerblock gezündet.

Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

(sid)
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