MSV Duisburg Ex-MSV-Geschäftsführer wurde wohl zu Unrecht entlassen

Duisburg · Roland Kentsch steht vor einem Sieg in der ersten Prozessrunde. In der Verhandlung gegen die Verwaltungs GmbH des MSV Duisburg machte die Richterin Antje Reim am Donnerstag deutlich, dass die Kündigung des Geschäftsführers zum 13. Juni 2013 unwirksam ist.

 Roland Kentsch wurde zu unrecht entlassen.

Roland Kentsch wurde zu unrecht entlassen.

Foto: Reichwein

Vor der Kammer für Handelssachen am Duisburger Landgericht fiel dabei ein Formfehler des MSV-Vorstands bei der Kündigung ins Gewicht. Offenbar mit Erfolg, wie sich aus dem Urteil, das am 3. April gesprochen wird, aller Voraussicht nach ergeben wird. Die gerichtliche Auseinandersetzung geht jedoch wahrscheinlich in eine weitere Runde.

Der ehemalige MSV-Geschäftsführer hatte zunächst auf Weiterzahlung seines Gehalts bis zum 31. August inklusive der Ausfallkosten für einen Dienstwagen geklagt. Sein Rechtsanwalt Dr. Guido Mathey aus Düsseldorf behielt sich jedoch vor, auch die weiteren Gehälter bis zum Vertragsende Ende Juni 2014 gerichtlich einzufordern. Er deutete ebenfalls an, dass Kentsch an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sein könnte. "Der MSV hat sich aber noch nicht dazu bei uns gemeldet", so Mathey. Am Donnerstag sahen sich die Anwälte nur für knapp eine Viertelstunde. Weder Roland Kentsch noch ein Vertreter des MSV waren zu dem Verfahren gekommen.

Zum Formfehler: Die Kündigung des Geschäftsführers hatte am 13. Juni des vergangenen Jahres allein der Vorsitzende Udo Kirmse ausgesprochen. Für eine rechtswirksame Entlassung aus dem Amt hätte es aber satzungsgemäß der Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern bedurft. Kirmse hätte auch allein kündigen können, wenn er eine Original-Bevollmächtigung durch den Vorstand vorgelegt hätte. Die fehlte aber im Juni ebenfalls. So konnte Roland Kentsch die Kündigung zurückweisen. Das Gericht ließ erkennen: Mit Recht.

Damit ist das Verfahren jedoch noch nicht abgeschlossen. Der MSV, vertreten durch Rechtsanwalt Peter Falk, hat die Möglichkeit ein Nachverfahren aufzurufen. Darin geht es dann auch um die möglichen Gründe für die Kündigung. Darüber wurde am Donnerstag nicht ein Wort gesprochen. In einer Urkundensache war allein festzustellen, ob der Kentsch über eine gültige Bestellung als Geschäftsführer bis 30. Juni 2014 verfügt. Der Formfehler legt dies nahe. Kentschs Rechtsanwalt Mathey sprach von einer "Hoppla"-Situation, die der Entlassung Kentschs vorausgegangen sei. Er sagte zudem: Man werfe seinem Mandaten schwere Verfehlungen vor, der MSV sei aber selbst nicht in der Lage gewesen, ordentlich zu kündigen.

Überraschend kam die Vorprüfung des Sachverhalts durch das Gericht auch für den MSV-Anwalt Peter Falk nicht. Er setzt nun auf das Nachverfahren. Dann werde man auch eine Gegenrechnung aufmachen. Er erklärte dabei: Man habe sich bewusst entschieden, von Kentsch verklagt zu werden. So habe man den Gerichtsstand nach Duisburg verlegen können. Bei einer Klage des MSV wäre vor dem Landgericht von Kentschs Wohnort nahe Bielefeld verhandelt worden.

Fans des MSV schauten am Donnerstag nicht zu. Lediglich ein Vertreter aus dem MSV-Forum war als Berichterstatter für die Internet-Fans der Zebras anwesend.

(ac/RP)
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