MSV Duisburg Kentsch feiert Punktsieg gegen den MSV

Duisburg · Richterin Antje Reim nannte die Kündigung des Geschäftsführers gestern unwirksam. Das Urteil soll am 3. April gesprochen werden.

 Ex-MSV-Geschäftsführer Roland Kentsch hat nach dem gestrigen Gerichtstermin allen Grund, zufrieden zu sein.

Ex-MSV-Geschäftsführer Roland Kentsch hat nach dem gestrigen Gerichtstermin allen Grund, zufrieden zu sein.

Foto: Christoph Reichwein

Roland Kentsch hat in der ersten Prozessrunde einen ersten Sieg eingefahren. In der Verhandlung gegen die Verwaltungs GmbH des MSV Duisburg machte die Richterin Antje Reim gestern deutlich, dass die Kündigung des Geschäftsführers zum 13. Juni 2013 unwirksam ist. Vor der Kammer für Handelssachen am Duisburger Landgericht fiel dabei ein Formfehler des MSV-Vorstands bei der Kündigung ins Gewicht. Offenbar ein Erfolg für Kentsch, wie sich aus dem Urteil, das am 3. April gesprochen wird, aller Voraussicht nach ergeben wird. Die gerichtliche Auseinandersetzung geht jedoch wahrscheinlich in eine weitere Runde.

Der ehemalige MSV-Geschäftsführer hatte zunächst auf Weiterzahlung seines Gehalts bis zum 31. August inklusive der Ausfallkosten für einen Dienstwagen geklagt. Sein Rechtsanwalt Dr. Guido Mathey aus Düsseldorf behielt sich jedoch vor, auch die weiteren Gehälter bis zum Vertragsende Ende Juni 2014 gerichtlich einzufordern. Er deutete ebenfalls an, dass Kentsch an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sein könnte. "Der MSV hat sich aber noch nicht dazu bei uns gemeldet", so Mathey. Gestern sahen sich die Anwälte nur knapp zehn Minuten. Weder Roland Kentsch noch ein Vertreter des MSV waren zu dem Verfahren gekommen.

Zum Formfehler: Die Kündigung des Geschäftsführers hatte am 13. Juni des vergangenen Jahres allein der Vorsitzende Udo Kirmse unterzeichnet, obwohl zwei weitere Vorstandsmitglieder bei der Übergabe anwesend waren. Für eine rechtswirksame Entlassung aus dem Amt hätte es aber satzungsgemäß der Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern bedurft. Kirmse hätte auch allein kündigen können, wenn er eine Original-Bevollmächtigung durch den Vorstand vorgelegt hätte. Die fehlte aber im Juni offenbar ebenfalls. So konnte Kentsch die Kündigung zurückweisen. Das Gericht ließ gestern erkennen: mit Recht.

Damit ist das Verfahren jedoch noch nicht abgeschlossen. Der MSV, vertreten durch Rechtsanwalt Peter Falk, hat die Möglichkeit, ein Nachverfahren aufzurufen. Darin geht es dann auch um die möglichen Umstände im Zusammenhang mit der Kündigung. Darüber wurde gestern nicht gesprochen. In einer Urkundensache war allein festzustellen, ob Kentsch über eine gültige Bestellung als Geschäftsführer bis 30. Juni 2014 verfügt. Der mutmaßliche Formfehler legt dies nahe. Kentschs Rechtsanwalt Mathey sprach von einer "Hoppla"-Situation, die der Entlassung Kentschs vorausgegangen sei. Er sagte zudem: Man werfe seinem Mandaten schwere Verfehlungen vor, der MSV sei aber selbst nicht in der Lage gewesen, ordentlich zu kündigen. Gemeint ist das Lizenzierungsverfahren zur 2. Liga.

Überraschend kam die "Ohrfeige", so MSV-Anwalt Falk, durch das Gericht auch für ihn nicht. Er setzt auf das Nachverfahren. Dann werde man eine Gegenrechnung aufmachen. Man habe sich bewusst entschieden, von Kentsch verklagt zu werden, um den Gerichtsstand nach Duisburg verlegen zu können. Bei einer Klage des MSV wäre vor dem Gericht von Kentschs Wohnort nahe Bielefeld verhandelt worden.

Von den Fans war lediglich ein Vertreter aus dem MSV-Forum als Berichterstatter für die Internet-Gemeinde der Zebras anwesend.

(RP)
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