MSV Duisburg Kündigen sollte man können

Ein Urteil wurde gestern noch nicht gesprochen. Richterin Reim machte aber sehr deutlich, wie sie den Fall sieht: Der MSV hat seinem Geschäftsführer Roland Kentsch auf unwirksame Weise den Stuhl vor die Tür gestellt.

Lizenzentzug für den MSV Duisburg: Reaktionen
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Foto: dpa, kku jai

Die Kündigung war demnach keinesfalls formvollendet. Man wird den Zebras zugestehen, dass es im Juni hektisch zuging. Dass aber Udo Kirmse auch gestern nach eigener Aussage nicht wusste, dass die Kündigung so vor Gericht keinen Bestand hat, lässt die Stirn in Falten legen. Der Formfehler, den das Gericht sah, schwächt die Position des Vorsitzenden. Wenigstens kündigen sollte man können, und dabei vorher in die Satzung schauen.

Gerade wenn man es mit einem so schlauen Gegner wie Roland Kentsch zu tun hat. Der MSV hat zudem Glück, dass der ursprünglich angesetzte Verhandlungstermin vor der Ratssitzung in Sachen Arena ausgefallen ist. Die Darstellung des Gerichts hätte die Stadt nicht unbedingt von der Leistungsfähigkeit der Chefetage überzeugt. Aber damals meldete sich der MSV-Anwalt erkrankt ab.

Der Termin gestern war ein Punktsieg für Kentsch. Das letzte Wort in der juristischen Auseinandersetzung ist noch nicht gesprochen. Aber das kann dauern. In der Zwischenzeit muss sich der MSV-Vorstand rechtfertigen, nicht der gefeuerte Geschäftsführer. kew

(kew)
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