FCK-Prozess: Auch Staatsanwaltschaft legt Revision ein
zuletzt aktualisiert: 17.10.2005 - 13:56Kaiserslautern (rpo). Der Prozess gegen die früheren Bosse des 1.FC Kaiserslautern ist wohl doch noch nicht zu Ende. Weil auch Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann vorsorglich Revision beantragte, muss sich wohl der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im nächsten Jahr mit dem Urteil befassen.
Zuvor hatten bereits die Anwälte der drei Verurteilten Jürgen Friedrich, Robert Wieschemann und Gerhard Herzog Revision gegen das Urteil des Kaiserslauterner Landgerichts beantragt.
"Das habe ich getan, um die Frist von einer Woche zu wahren. Das Urteil muss bis Ende Dezember geschrieben werden. Wenn es dann vorliegt, muss ich innerhalb von vier Wochen entscheiden, ob ich die Revision durchführe und dies dann in dieser Zeit schriftlich begründen", erklärte Staatsanwalt Lißmann.
Sollten die Revisions-Absichten des Oberstaatsanwalts oder der Verteidiger tatsächlich aufrecht erhalten werden, wird sich der BGH nach Ansicht von Rechtsexperten frühestens im Sommer oder Herbst des kommenden Jahres damit beschäftigen.
Der Prozess, der in den vergangenen Wochen vor der 2. Wirtschaftsstrafkammer verhandelt wurde, müsste dann von einer anderen Kammer des Landegerichts neu aufgerollt werden. Der Termin dafür würde dann im Jahr 2007 liegen. Nicht zuletzt wegen dieser zeitlichen Verzögerung sieht Lißmann grundsätzlich kaum Sinn in einer Revision.
Bewährungs- und Geldstrafen
Der frühere FCK-Vorstandsvoritzende Friedrich, der ehemalige Aufsichtrats-Chef Wieschemann und Ex-Vorstandsmitglied Herzog waren am vergangenen Donnerstag wegen Steuerhinterziehung zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden. Friedrich erhielt eine Bewährungstrafe von zwei Jahren und muss 43.000 Euro zahlen. Wieschemann wurde zu einer Geldbuße in Höhe von 130.000 Euro verurteilt, Herzog muss 39.000 Euro zahlen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Friedrich in seiner Amtszeit Lohnsteuer in sechs Fällen hinterzogen hat. Wieschemann wurde wegen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung in zwei Fällen verurteilt. Herzog hat laut Gericht in einem Fall Lohnsteuer hinterzogen. Die Kammer war mit ihren Urteilen weit unter den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft geblieben. Lißmann hatte drei Jahre und neun Monate für Friedrich, zwei Jahre und neun Monate für Wieschemann (jeweils ohne Bewährung) sowie zwei Jahre Bewährung und eine Geldbuße in Höhe von 24.000 Euro für Herzog gefordert.
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