Bayer Leverkusen: Bayer vs. Uefa: Urteil verzögert sich
VON STEFAN KLÜTTERMANN - zuletzt aktualisiert: 26.01.2013Leverkusen (RP). Der Internationale Sportgerichtshof CAS wird nach RP-Informationen erst Ende Februar eine Entscheidung über die Klage von Bayer 04 gegen die von der Uefa ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 25 000 Euro wegen Versäumnissen bei der Meldepflicht im Anti-Doping-Kampf treffen.
Ursprünglich war für Mitte kommender Woche ein Urteil in dieser Angelegenheit in Aussicht gestellt worden. Gründe für die zeitliche Verzögerung der Kammer in Lausanne wurden nicht bekannt.
Der Werksclub hatte am 30. November vor dem CAS gegen die Uefa geklagt, weil er exakt definiert haben wollte, wie im Rahmen der Anti-Doping-Richtlinien des Verbandes das letztlich entscheidende Wort "unverzüglich" im Bezug auf die eingeforderte, schriftliche Übermittlung der Trainingspläne (bis Freitag, 12 Uhr, für die Folgewoche) und Aufenthaltsorte der Spieler zu definieren ist.
Weil für die Uefa dagegen Bayers Vergehen klar auf der Hand lag (Uefa: "Der Verein hat die Angaben zum Aufenthaltsort seiner Spieler in insgesamt drei Fällen zu spät übermittelt. Und nach dem dritten Vergehen dieser Art wird ein Disziplinarverfahren gegen den Verein eröffnet"), hatte er die 25 000 Euro Geldstrafe verhängt und eine erste Klage Bayers gegen selbige im März 2012 zurückgewiesen.
Parallel zur Geldstrafe hatte die Uefa auch schärfere Meldepflichten gegen die Leverkusener Profis verhängt. Diese müssen seitdem dem Verband Informationen zu ihrem Aufenthaltsort und ein Zeitfenster für eine mögliche Dopingkontrolle mitteilen, sollten sie an einer festgesetzten Trainingseinheit des Vereins nicht teilnehmen können.
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