Bayer Leverkusen Gericht weist Berufung im "Fall Ballack" zurück

Leverkusen · Bayer Leverkusen hat vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS (Court of Arbitration for Sport) in Lausanne seinen Rechtsstreit gegen die Uefa verloren. Die CAS-Richter wiesen in letzter Instanz die Berufung des Werksclub gegen eine von der Uefa wegen Verstoßes gegen die Richtlinien im Anti-Doping-Kampf verhängte Geldstrafe von 25.000 Euro zurück. Die Geldstrafe ist damit wirksam.

Das ist Sami Hyypiä
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Foto: dpa, aa ak sh

Konkreter Anlass für die Uefa-Sanktion war eine verspätete Abwesenheitsmeldung von Michael Ballack im September 2011 bei einer Dopingkontrolle in Leverkusen. Dies war aus Uefa-Sicht das dritte Versäumnis von Bayer 04, weswegen seitens des Verbandes entsprechende Sanktionen griffen.

"Wir sind über den Spruch des CAS natürlich enttäuscht", sagte Bayer 04-Geschäftsführer Wolfgang Holzhäuser nach dem Urteil. Zwar habe das CAS ausdrücklich bestätigt, dass es sich beim "Fall Ballack" nicht um ein Doping-Vergehen gehandelt habe. Letztendlich entschied das Gericht aber, dass Bayer 04 nicht "unverzüglich" und damit schnell genug die krankheitsbedingte Abwesenheit von Ballack und damit die kurzfristige Trainingsabsage der Uefa gemeldet habe. Bayer 04 Leverkusen hatte die Doping-Kontrolleure nach eigener Aussage vor Ort informiert und nach einer Stunde die Meldung an die Uefa weitergegeben.

Holzhäuser weiter: "Uns wurde ein organisatorisches Fehlverhalten vorgehalten. Bayer 04 akzeptiert natürlich die Entscheidung. Wir haben bereits seit geraumer Zeit pro-aktiv Konsequenzen gezogen und unser Meldesystem in Richtung der Anti-Doping-Agenturen auf nationaler und internationaler Ebene umgestellt. Die Verantwortung liegt nunmehr bei den jeweiligen Teammanagern der Mannschaften."

(sgo)
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