Doping-Schock für Hoffenheim: DFB ermittelt - einjährige Sperre droht
zuletzt aktualisiert: 22.02.2009 - 07:50Stuttgart/Frankfurt (RPO). Schock für Fußball-Bundesligist 1899 Hoffenheim: Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ermittelt auf Antrag der DFB-Anti-Doping-Kommission gegen die Hoffenheimer Profis Andreas Ibertsberger und Christoph Janker. Es geht um das Verhalten der Spieler bei den unangemeldeten Doping-Kontrollen nach dem Bundesliga-Spiel am 7. Februar 2009 in Mönchengladbach (1:1).
Die beiden zur Doping-Kontrolle ausgelosten Profis hatten sich entgegen der Vorschrift des Paragraf 7, Nr. 1, der DFB-Anti-Doping-Richtlinien nicht unmittelbar nach dem Abpfiff direkt vom Spielfeld in den Dopingkontroll-Raum begeben, sondern erschienen dort erst nach der Teilnahme an einer Mannschaftssitzung mit zehnminütiger Verspätung.
Die Doping-Kontrolle in Mönchengladbach bei Ibertsberger und Janker hatte ein negatives Ergebnis. Ihnen droht wie in einem ähnlich gelagerten Falle gerade in Italien geschehen dennoch eine einjährige Sperre. Theoretisch hätten in diesen zehn Minuten Maßnahmen ergriffen werden können, um die Dopingprobe zu manipulieren.
Rangnick: "Bei uns wird nicht gedopt"
Alle Hoffenheimer Entscheidungsträger wollten sich am Samstag im Rahmen des Pflichtspiels beim VfB Stuttgart mit Verweis auf das schwebende Verfahren nicht äußern. Nur Trainer Ralf Rangnick wich kurz vor dem Anpfiff am Premiere-Mikrofon von der Linie ab: "Dopingvorwürfe kann es keine geben, weil bei uns nicht gedopt wird. "
Angesprochen auf mögliche Risiken im Zusammenhang mit einem Einsatz von Ibertsberger, der von Beginn an spielte, sagte Rangnick: "Natürlich setzen wir Ibertsberger ein. Wenn wir ihn nicht einsetzen würden, wäre das eher ein Problem."
Noch kein Einspruch der Borussia
Ein Gladbacher Einspruch lag am Samstagnachmittag noch nicht vor. "Wir konzentrieren uns auf das Spiel und werden uns dann am Abend zusammensetzen, um zu beratschlagen. Ich kann noch nicht sagen, ob wir einen Protest ausschließen oder vornehmen", sagte Sportdirektor Max Eberl bei Premiere.
Ein Einspruch wäre dann gemäß Paragraf 17, Nr. 5 a, der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung möglich, "wenn in einem Spiel ein gedopter Spieler mitgewirkt oder sich ein Spieler schuldhaft geweigert hat, sich einer Doping-Kontrolle zu unterziehen." Beide Klubs waren am späten Freitagabend über die Ermittlungen des DFB-Kontrollausschusses schriftlich informiert worden.
Der DFB-Kontrollausschuss muss entscheiden, ob er ein sportgerichtliches Verfahren gegen Ibertsberger und Janker einleitet. Derzeit besteht Verdacht eines Verstoßes nach Paragraf 9, Nr. 1, der DFB-Anti-Doping-Richtlinien in Verbindung mit Paragraf 8, Nr. 3 a, der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung sowie Artikel 2.3 des WADA-Codes.
Erinnerungen an Italien
Der für Rechtsfragen zuständige DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch, der auch Vorsitzender der DFB-Anti-Doping-Kommission ist, erklärte am Samstag: "Der Fall ähnelt auf den ersten Blick dem Sachverhalt des Verfahrens gegen die italienischen Spieler Daniele Mannini und Davide Possanzini vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS, der die beiden am 29. Januar 2009 zu einer einjährigen Sperre verurteilte. Ob diese Entscheidung tatsächlich auch für den Fall der beiden Hoffenheimer Profis anwendbar ist, muss nun zunächst einmal vom DFB-Kontrollausschuss genauestens geprüft werden."
Koch fügte bei Premiere hinzu, dass eine einjährige Sperre "auch aus unserer Sicht eine viel zu harte und unverhältnismäßige Sanktion" sei. Die Glaubwürdigkeit des Fußballs hänge aber in entscheidendem Maße davon ab, dass Richtlinien eingehalten würden. Wann in diesem Fall mit Ergebnissen zu rechnen ist, ist unklar. Laut Koch sollen zunächst "in den kommenden Wochen" in Hoffenheim Vernehmungen stattfinden.
Die einjährige Dopingsperre gegen die italienischen Fußball-Profis Daniele Mannini und Davide Possanzini könnte zum Präzedenzfall für eine mögliche Bestrafung von Ibertsberger und Janker werden. Die italienischen Profis waren Ende Januar 2009 vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS) mit zwölf Monaten Spielverbot belegt worden.
Sie waren am 1. Dezember 2007 im Zweitliga-Spiel ihres früheren Klubs Brescia Calcio gegen Chievo Verona nicht nur mit zehn Minuten, sondern mit über 30 Minuten Verspätung zur Dopingprobe angetreten. Koch deutete allerdings an, dass die Dauer der Verspätung nicht relevant ist. Wie im Fall des Hoffenheimer Duos waren die Testergebnisse am Ende negativ.
Der italienische Fußballverband (FIGC) hatte nach dem CAS-Urteil erklärt, er wolle die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA einschalten beim CAS in Revision gehen. Es werde ein Dossier mit neuen Fakten verfasst, das die Unschuld der beiden Fußballer bezeuge. Die Initiative werde unterstützt von Gianni Petrucci, dem Präsidenten des Nationalen Olympischen Komitees CONI.
Aus Protest gegen dieses Urteil hatten die Meisterschaftspartien in Italien am ersten Februar-Wochenende auf Bestreben der Spielergewerkschaft (AIC) mit 15-minütiger Verspätung begonnen. Auch der Fußball-Weltverband (FIFA) hatte sich in der Diskussion um die Doping-Sperren hinter die beiden Spieler gestellt.
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