Dopingaffäre: Nur Geldstrafe für Hoffenheim
VON MARTIN BEILS - zuletzt aktualisiert: 17.03.2009 - 07:19Frankfurt/Düsseldorf (RP). 75 000 Euro muss der Fußball-Bundesligist nach der Verspätung bei den Doping-Kontrollen in Mönchengladbach zahlen. Der Antidopingbeauftragte der Kraichgauer wurde mit einer Buße von 2500 Euro belegt.
Borussia Mönchengladbach profitiert im Abstiegskampf der Fußball-Bundesliga nicht von den Versäumnissen der TSG 1899 Hoffenheim bei den Dopingkontrollen nach dem Punktspiel am 7. Februar. Zu Beginn des Sportgerichtsverfahrens gegen die Kraichgauer zogen die Gladbacher ihren Einspruch gegen die Wertung der Begegnung zurück.
"Wir mussten den Einspruch einlegen, ohne die genauen Hintergründe der besagten Dopingkontrolle zu kennen, um für den Fall eines Dopingvergehens unsere Rechte zu wahren und die Fristen einzuhalten", verteidigte Borussias Sportchef Max Eberl. "Nachdem klar war, dass ein solches Vergehen seitens der Spieler nicht vorlag, haben wir unseren Einspruch zurückgezogen."
Arzt im Kontrollraum
Auch die Mönchengladbacher hielten sich nach der Begegnung im Februar nicht in allen Punkten an die Richtlinien. So war Mannschaftsarzt Heribert Ditzel im Kontrollraum anwesend, obwohl ihm dies laut Statuten untersagt ist. Denn im dort dürfen nur die DFB-Kontrollärzte, die Spieler sowie die Beauftragten des Vereins anwesend sein.
Kommentar von Gianni Costa:
Zu mildes Urteil
So sieht also der knallharte Anti-Doping-Kampf Marke DFB aus. Man versichert sich gegenseitig, wie wichtig man einen sauberen Sport findet. Allein die Tatsache, dass ein Verband selbst über ein Fehlverhalten richtet, an dem er unmittelbar beteiligt war, zeigt, welches Bewusstsein beim DFB in diesem Punkt noch immer herrscht. Glaubwürdigkeit im System erreicht man so ganz bestimmt nicht. Wer nichts zu verbergen hat, der stellt sich künftig einfach dem Urteil des Deutschen Sportschiedsgerichts. Das ist seit dem 1. Januar 2008 genau für solche Fälle eingerichtet worden.
Hoffenheim behält den mit dem 1:1 erkämpften Punkt, muss aber eine Geldstrafe bezahlen. Zu einer Buße von 75 000 Euro verurteilte die Spruchkammer den Verein. Der für die Umsetzung der Antidoping-Richtlinien zuständige Peter Geigle muss 2500 Euro zahlen. Die Fußballprofis Andreas Ibertsberger und Christoph Janker waren rund zehn Minuten zu spät zur Dopingkontrolle erschienen, weil der Verein ihnen angeblich nicht mitgeteilt hatte, dass sie zur Urinabgabe ausgelost worden waren. Das Verfahren gegen die beiden hatte der Kontrollausschuss bereits vergangene Woche eingestellt.
Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des Gerichts, begründete: "Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass in diesem konkreten Fall kein klassisches Dopingvergehen – wie zum Beispiel Sportbetrug, Einnahme verbotener Stoffe zur Leistungssteigerung, Anwendung einer verbotenen Behandlungsmethode oder die Weigerung, sich einer Kontrolle zu unterziehen – vorliegt. Vielmehr handelt es sich um einen fahrlässig begangenen Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB."
Endgültig abgeschlossen ist der Fall aber noch nicht. Rainer Koch, Vizepräsident des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) sagte: "Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des Falles und unter Berücksichtigung der Unterwerfung des DFB unter den Code der Weltantidoping-Agentur wird das Präsidium eingehend prüfen, ob es dieser Entscheidung des DFB-Sportgerichtes zustimmt oder Berufung gegen das Urteil einlegt."
Als Konsequenz aus dem Fall Hoffenheim wird die Bundesliga ein Chaperon-System wie im Radsport einführen. Das heißt: Neutrale Beobachter begleiten die beiden ausgelosten Profis vom Schlusspfiff bis zur Dopingprobe.
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