DFB landet Teilerfolg vor Gericht Real darf Artikel mit Adler-Symbol weiter nicht verkaufen

München · Der DFB hat im Adler-Streit mit Real ein Verfahren gewonnen. Doch das Ringen um ein Verkaufsverbot für T-Shirts mit Adler-Symbol ist längst nur noch ein Nebenkriegsschauplatz im Kampf um die millionenschwere Adler-Marke. Der Streit wird woanders entschieden – und lange dauern.

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Der DFB hat im Adler-Streit mit Real ein Verfahren gewonnen. Doch das Ringen um ein Verkaufsverbot für T-Shirts mit Adler-Symbol ist längst nur noch ein Nebenkriegsschauplatz im Kampf um die millionenschwere Adler-Marke. Der Streit wird woanders entschieden — und lange dauern.

Der Deutsche Fußball-Bund hat sich im Adler-Streit mit der Supermarktkette Real zumindest in einem Punkt vor Gericht zunächst durchgesetzt. Das Landgericht München bestätigte am Donnerstag eine einstweilige Verfügung, die der Metro-Tochter untersagt, T-Shirts und Matten mit einem dem DFB-Adler ähnlichen Logo zu verkaufen. Das Logo gleiche den geschützten Marken des DFB so sehr, dass es ohne Zweifel die Markenrechte verletze. Der DFB zeigte sich zufrieden. Der Spruch sei aber keine Überraschung gewesen.

Doch der Streit um die millionenschwere Adler-Marke des DFB ist damit längst nicht aus der Welt, denn die Auseinandersetzung wird inzwischen an anderer und vor allem wichtigerer Stelle ausgetragen. Denn nachdem der DFB Real vor Gericht den Verkauf untersagen ließ, beantragte die Metro-Tochter beim deutschen Patent- und Markenamt die Löschung der Adler-Marke, die auch auf den Trikots der deutschen Nationalmannschaft prangt.

Der Grund: Real argumentiert, dass der Adler dem Bundesadler gleiche. Staatswappen oder -symbole dürften aber gar nicht geschützt werden. Das Markenamt habe bei der Eintragung der Marke einen Fehler gemacht. Der müsse durch die Löschung der Bildmarke rückgängig gemacht werden. Das Amt hat eine entsprechende Prüfung bereits begonnen, das Verfahren dürfte aber etliche Monate dauern und könnte auch nach einer Entscheidung noch das Bundespatentgericht beschäftigen. "Wir stehen hier noch ganz am Anfang", sagte DFB-Anwalt Holger Weimann.

Die Frage, ob der Adler überhaupt eine schutzwürdige Marke sein darf, hat das Landgericht München nur am Rande beschäftigt. "Wenn der Adler der Bundesadler sein sollte, dann dürfte er nicht als Marke eingetragen sein", sagte Richterin Barbara Clementi. Da er aber eingetragen sei, müsse das Gericht von dieser Grundlage aus entscheiden, an diese Feststellung sei man gebunden. Ob die Marke rechtmäßig eingetragen worden sei, müsse an andere Stelle überprüft werden. Genau das geschieht derzeit, der Ausgang ist völlig offen.

(dpa)
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