Prozess gegen Mitangeklagte läuft weiter: Yeboah-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision ein
zuletzt aktualisiert: 15.01.2001 - 16:27Frankfurt/Main (sid). Für Fußball-Profi Anthony Yeboah (Foto) vom Bundesligisten Hamburger SV nimmt der Albtraum kein Ende: Der Stürmerstar muss sich wegen seiner Steueraffäre voraussichtlich erneut vor Gericht verantworten, nachdem die Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Leipzig Revision gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts eingelegt hat. Am 2. Januar war der Ghanaer wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 360.000 Mark verurteilt worden.
"Wir haben beim BGH einen Revisionsantrag zwecks Überprüfung des Strafmaßes gestellt. Das mussten wir innerhalb einer Woche tun, um die Frist nicht verstreichen zu lassen. Ich muss jetzt selbst überprüfen, ob der Antrag Chancen auf Erfolg hat", sagte der Frankfurter Staatsanwalt Jürgen Radke. Sollte der BGH das Urteil gegen Yeboah aufheben, käme es zu einer erneuten Verhandlung in Frankfurt. "Allerdings sehr wahrscheinlich vor einer andereren Kammer. Dann müsste auch Yeboah wieder vor Gericht erscheinen", erklärte Radke.
"Für uns ist die Sache erledigt", erklärte dagegen Yeboahs Anwalt Dr. Thomas Kruppa überrascht. Der Verteidiger ist der Ansicht, dass eine Revision ein unerträglich langes Verfahren nach sich ziehen würde. "Wir haben aus praktischen Gründen darauf verzichtet. Ein Urteil wäre dann erst in Jahren zu erwarten", meinte Kruppa.
Unterdessen wurde vor dem Frankfurter Landgericht der Prozess gegen die drei Mitangeklagten fortgesetzt. Nachdem das Verfahren gegen Yeboah abgetrennt worden war, sitzen nun noch Eintracht Frankfurts früherer Vizepräsident Bernd Hölzenbein, Ex-Schatzmeister Wolfgang Knispel und der ehemalige Yeboah-Berater Johannes van Berk auf der Anklagebank. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft weiterhin vor, im Frühjahr 1993 einen Werbevertrag zwischen der Eintracht und Yeboah zum Schein ausgehandelt zu haben, um damit Lohnzahlungen an den damaligen Torjäger der Hessen zu verschleiern. 2,3 Millionen Mark sollen so am Finanzamt vorbei geflossen sein.
Im Mittelpunkt der Verhandlung am Montag stand die Aussage van Berks. Der frühere Agentur-Inhaber und Freund Yeboahs beteuerte erneut, lediglich an der Ausarbeitung des Werbevertrags beteiligt gewesen zu sein, da er im Besitz der Vermarktungsrechte Yeboahs gewesen sei. "Über Arbeitsverträge zwischen Anthony und der Eintracht haben wir nie gesprochen", sagte van Berk. Die Staatsanwaltschaft geht allerdings davon aus, dass die Vertragsverlängerung Yeboahs bei der Eintracht im Sommer 1993 in direktem Zusammenhang mit dem angeblichen Werbevertrag steht.
Van Berk wirkte während seiner Aussage unsicher und widersprach sich teilweise gegenüber früheren Verhören. Für Staatsanwalt Radke blieben "einige Ungereimtheiten und nicht nachvollziehbare Erklärungen". Der Prozess wird am 23. Januar fortgesetzt. Mit einem Urteil ist nicht vor Mitte Februar zu rechnen.
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