Alle 2. Bundesliga-Artikel vom 16. Januar 2004
Aachen: Gomez freigesprochen aber gesperrt

Franzose sieht Urteil als zu hartAachen: Gomez freigesprochen aber gesperrt

Frankfurt/Main (rpo). Stürmer Daniel Gomez von Alemannia Aachen ist vom Vorwurf des Dopings freigesprochen worden. Doch wie ein Sieger sah er nicht aus, als er eine Stunde vor Miternacht die Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt/Main verließ.Denn der Franzose wurde wegen des Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien zu einer Sperre von zwölf Punktspielen verurteilt. "Das ist eine sehr harte Strafe dafür, dass ich nur gegen die Regeln verstoßen habe. Ich war ja nicht gedopt. Es ist wirklich ein hartes Urteil", sagte der niedergeschlagen wirkende Gomez nach dem Richterspruch dem Sport-Informations-Dienst (sid). Der 24-Jährige hat zwar seit Ende November keine Partie mehr für seinen Klub bestritten und damit fünf Spiele der Strafe bereits verbüßt, dennoch blickt der Angreifer alles andere als zuversichtlich nach vorne: "Es wird schwierig, wieder an die Mannschaft zu rücken. Nach der Sperre ist die Saison ja fast zu Ende und vielleicht braucht mich das Team da schon gar nicht mehr." Die Unzufriedenheit des Franzosen war allerdings objektiv betrachtet kaum nachzuvollziehen, denn Gomez war mit dem Urteil noch gut bedient. Hätte das Sportgericht unter dem Vorsitz von Dr. Rainer Koch (Poing) ein Doping-Vergehen festgestellt, wäre eine Sperre von bis zu zwei Jahren möglich gewesen. So konnte Gomez nur ein Verstoß gegen die Richtlinien nachgewiesen werden, da er die Behandlung mit dem Kortison-Präparat Methylprednisolon vor der Partie gegen Arminia Bielefeld am 9. November des vergangenen Jahres (2:0) vor dem Spiel nicht angegeben hatte. Entlastet wurde Gomez in erster Linie durch seinen beglischen Arzt Benoit Sosson, der als Zeuge geladen war. Der Mediziner konnte dem Gericht glaubhaft machen, dass das Medikament nur lokal an der verletzten Sehne und nicht intramuskulär angewendet wurde. Diese Art der lokalen Anwendung ist nicht verboten. Gomez hatte sich allerdings ohne Absprache mit seinem Klub von Sosson behandeln lassen und war daraufhin von seinem Arbeitgeber vorübergehend suspendiert worden. "Der Spieler Gomez hat aus Angst um seinen Arbeitsplatz bei seinem Verein vorsätzlich und in massiver Weise unrichtige Angaben gemacht. Er wollte den Sachverhalt verschleiern und den Verein nicht darüber informieren, dass er von einem anderen Arzt behandelt wurde. Das ist massiv zu bestrafen", begründete Richter Koch sein Urteil, mit dem er weitgehend dem Antrag des Kontrollausschuss-Vorsitzenden Horst Hilpert (Bexbach) folgte, der in seinem Plädoyer den Doping-Vorwurf fallen gelassen und eine Sperre von drei Monaten beantragt hatte. Durch den Freispruch vom Vorwurf des Dopings ist nun der Einspruch Bielefelds gegen die Spielwertung faktisch unbegründet. Trotzdem wollte der bei der Verhandlung anwesende Bielefelder Anwalt Horst Kletke nicht klein beigeben und kündigte mögliche weitere Schritte an: "Dieses Ergebnis ist nicht befriedigend. Wir ziehen den Einspruch nicht zurück. Gegebenenfalls muss sich das DFB-Bundesgericht mit dem Fall befassen."