DFB weist Hertha-Protest ab Urteilsbegründung im Wortlaut

Frankfurt/main · Das DFB-Sportgericht hat am Montag den Einspruch von Hertha BSC gegen die Wertung des Relegationsrückspiels bei Fortuna Düsseldorf (2:2) am 15. Mai 2012 abgewiesen. Die Urteilsbegründung im Wortlaut.

"Es war eine schwierige Entscheidung für uns. Der Einspruchsgrund war unbegründet und wird zurückgewiesen. Der Schiedsrichter hat jederzeit regelkonform gehandelt, und die von Hertha BSC behauptete einseitige Schwächung durch die Unterbrechung konnte nicht belegt werden.

Die Entscheidung des Schiedsrichters, das Spiel insgesamt dreimal zu unterbrechen und jeweils wieder fortzusetzen, war eine Tatsachenentscheidung. Zwei der drei Unterbrechungen waren von Hertha-Fans zu verantworten. Wir schließen uns der guten Kritiken für Wolfgang Stark (Schiedsrichter des Spiels, d. Red.) an.

Der Versuch, nachzuweisen, dass die Berliner unter Angst standen, blieb letztlich ohne Erfolg. Es wurde kein Berliner Spieler verletzt oder körperlich angegriffen oder musste ausgewechselt werden. Wäre das der Fall gewesen, hätte der Einspruch Erfolg gehabt. Auch wenn der Platz nicht hätte komplett geräumt werden können, hätte eine Spielumwertung stattfinden müssen.

Die aufs Feld stürmenden Fortuna-Fans wollten keine Gewalt. Sie wollten ihre Aufstiegsfreude ausleben.

Eine psychische Schwächung der Hertha-Spieler durch die Umstände konnte das dreiköpfige Gericht nicht erkennen. Wenn in Zukunft ein dunkelhäutiger Spieler von Fans rassistisch beleidigt wird, dann könnte fortan jeder Klub wegen psychischer Beeinträchtigung Einspruch einlegen. So weit kann es nicht gehen.

Es ist richtig, dass jede Unterbrechung zu Rhythmusstörungen führt. Diese Unterbrechungen waren aber für beide gleich.

Grundsätzlich gilt: Im Sport und im Fußball werden Spiele auf dem Platz entschieden, nicht in Gerichtssälen."

(sid)
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