Handball-Nationalspieler Überraschender Freispruch für Kraus nach verpassten Dopingtests

Hamburg · Der ehemalige Handball-Weltmeister Michael Kraus (30) vom Bundesliga-Klub Frisch Auf Göppingen ist nach seinem Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien überraschend freigesprochen worden.

Handball-Profi Michael Kraus vor Sitzung der Anti-Doping-Kommission
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Foto: dpa, chc jai

Das gab die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbundes (DHB) nach einer nicht öffentlichen Sitzung bekannt.

Die Entscheidung erfolgte einstimmig. Damit ist die am 21. Juli verhängte vorläufige Suspendierung des Nationalspielers in Diensten des Bundesligisten Frisch Auf Göppingen aufgehoben. Kraus ist somit bereits am kommenden Wochenende wieder spielberechtigt.

"Beim Kontrollversäumnis am 20. November 2013 ist Michael Kraus kein Verschulden nachzuweisen. Damit gibt es keine Grundlage für eine Sperre", erlärte Anja Matthies, DHB-Vizepräsidentin Recht und Vorsitzende der Anti-Doping-Kommission (ADK).

Kraus war seiner Meldepflicht nicht nachgekommen und hatte innerhalb von 18 Monaten drei Dopingkontrollen verpasst. Vom DHB war Kraus deshalb am 23. Juli vorläufig suspendiert worden. Laut Nationaler Anti-Doping-Agentur (NADA) war Kraus in den vergangenen sechs Jahren 24 Mal kontrolliert worden. Alle Tests sind negativ ausgefallen. Kraus hatte betont, kein Dopingvergehen begangen zu haben.

Für Kraus sagte dessen Freundin als Entlastungszeugin aus. Die NADA als auch der Spielmacher können Einspruch gegen das Urteil des DHB einlegen. In nächster Instanz müsste das deutsche Sport-Schiedsgericht über den Fall Kraus entscheiden, danach bliebe noch der Weg vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS.

Zuletzt war auch Volleyball-Nationalspieler Philipp Collin wegen des gleichen Vergehens vom Deutschen Volleyball-Verband (DVV) suspendiert worden. Der 23 Jahre alte Mittelblocker verpasst damit auch die WM vom 30. August bis 21. September in Polen.

Als Nationalspieler zählt Kraus zum nationalen Testpool der NADA. Zu diesem Kreis gehörende Athleten sind verpflichtet, vor Beginn eines Quartals zum jeweils 25. des Monats Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit in das Anti-Doping Administrations und Management System (ADAMS) einzugeben. Änderungen der Angaben sind unverzüglich anzuzeigen und in ADAMS zu aktualisieren. Ist ein Athlet für eine Dopingkontrolle nicht am angegebenen Ort anzutreffen und auch nicht telefonisch zu erreichen, so kann dies als Meldepflicht- und Kontrollversäumnis gelten.

(sid)
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