Düsseldorf (RP). Konsequenz kann man dem Weltverband der Reiter nicht absprechen. Mit der milden Strafe von einem halben Jahr für Isabell Werth bewegt er sich in der Zeitspanne, die er bei ähnlichen Vergehen auch früher schon gewählt hat.
Dieses Urteil dürfte also Bestand haben, wenngleich es weit unter dem Maß liegt, das üblicherweise bei Menschen angelegt wird, die ihren Körper mit verbotenen Mitteln und Methoden hochjazzen.
Dass Isabell Werth in den kommenden Monaten ohnehin auf Leistungssport verzichten muss, weil sie ein Kind erwartet, darf bei der Beurteilung des Strafmaßes nicht berücksichtigt werden. Mehr als durch die Sperre ist die Rheinbergerin ohnehin schon durch den Imageschaden gestraft.
Dass sie ihrem Tierarzt offensichtlich zu lange zu viel Vertrauen entgegengebracht hat, ist ihr zum Verhängnis geworden. Die Trennung von dem Veterinär, der ihr Pferd mit Psychopharmaka behandelt hat, war ein Eingeständnis dieses Problems.
Interessant wird zu beobachten sein, wie sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) mit Blick auf die Spiele 2012 in London verhält. Auch wenn das Internationale Olympische Komitee nichts gegen Werths Start einzuwenden hat, liegt die Entscheidung über einen Auftritt der Reiterin doch beim DOSB.
Der muss sich entscheiden, ob er Werth nominieren will (falls sie die erforderliche Leistung bringt) - oder ob er auf die Reiterin nach dieser Vorgeschichte verzichtet und damit die Chance auf Medaillen schmälert.
Nominierungsgrundsatz 5.1 vor Olympia 2008 gibt das Maß. Grundsätzlich durften danach keine Athleten dem Team angehören, denen seit den Spielen vier Jahr zuvor bis zum Start in Peking oder Hongkong Verstöße gegen die Antidoping-Bestimmungen nachgewiesen worden waren. Wenn der DOSB weiter nach dieser Maxime handelt, ist für Werth kein Platz in der Equipe für London.
Für den deutschen Sport geht es ums Grundsätzliche.
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