An Förderer und Sponsoren: Tennis: Haas muss 500.000 Euro zahlen
zuletzt aktualisiert: 01.12.2003 - 16:05München (rpo). Das schmerzt: Der seit langem verletzte Tennisprofi Thomas Haas muss über 500.000 Euro an seine früheren Förderer und Sponsoren zurückzahlen. Sie hatten einst die Ausbildung des Spielers in der Akademie von Star-Trainer Nick Bollettieri in Florida finanziert.
Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München ist jetzt rechtskräftig geworden, wie eine Gerichtssprecherin am Montag bestätigte. Der 11. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe habe vor kurzem die Rechtsmittel des 25-Jährigen gegen das OLG-Urteil vom 7. November 2002 zurückgewiesen. Somit hatte die Zivilklage einer Förderer- Gemeinschaft mit 15 Mitgliedern, darunter "Focus"-Chefredakteur Helmut Markwort, gegen Haas Erfolg (Az.: 19 U 3238/02). Der in Florida lebende Tennisprofi ist seit einem Jahr verletzt und strebt im Januar sein mehrfach verschobenes Comeback an.
Haas muss 516 794 Euro nebst Zinsen an die einstigen Mäzene der "TOSA Tennistalentförderung GmbH" in Putzbrunn bei München zahlen, wie deren Anwalt Ulrich Lichtner nach dem OLG-Urteil angegeben hatte. Die Förderer hatten einst die Ausbildung des Spielers in der Akademie von Star-Trainer Nick Bollettieri in Florida finanziert. Insgesamt sind nach Angaben des Anwalts 750 000 Mark von 1990 bis 1994 in die Tenniskarriere des Teenagers geflossen. Im Gegenzug hatten sich die Förderer 1990 vertraglich 15 Prozent der Einnahmen ihres damals zwölfjährigen Schützlings bis zum Jahr 2004 gesichert.
Haas verdiente allein 2002 angeblich 3,2 Millionen Euro
Doch als der Daviscup-Spieler sich ab 1999 in der Weltrangliste nach vorn kämpfte und begann, größere Summen zu verdienen, blieben die Zahlungen den Angaben zufolge aus. Der Olympia-Zweite von Sydney war zeitweilig die Nummer 1 im deutschen Tennis. Allein seine Einnahmen im Jahr 2002 werden auf rund 3,2 Millionen Dollar geschätzt. Seine einstigen Förderer verklagten Haas. Er wurde im März 2002 vom Landgericht München I zur Rückzahlung der Sponsorengelder verurteilt.
Dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht im Berufungsverfahren bestätigt. Die Richter stützten sich dabei auf ein früheres Schuldanerkenntnis von Thomas Haas gegenüber der Förderer- Gemeinschaft. Das OLG ließ keine Revision gegen das Urteil zu. Dagegen legte der Tennisspieler eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde ein, mit der er aber vor dem BGH scheiterte. Damit ist der Rechtsstreit zu Gunsten der Mäzene beendet.
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