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Gericht lehnt Einspruch ab Charles Friedek darf nicht zu Olympia

Frankfurt/Main (RPO). Der ehemalige Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek muss seine Hoffnungen auf die Teilnahme an den Olympischen Sommerspiele in Peking endgültig beenden. Der 36-Jährige scheiterte nunmehr mit einem Einspruch gegen seine Nicht-Nominierung durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) vor dem 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) in Frankfurt/Main.

 Trotz Klage darf Charles Friedek nicht nach Olympia.

Trotz Klage darf Charles Friedek nicht nach Olympia.

Foto: AP

Vorausgegangen war eine 90-minütige Verhandlung unter Vorsitz von Richter Dieter Fritz. Damit bleibt es beim 439-köpfigen deutschen Aufgebot für die am 8. August in der chinesischen Hauptstadt beginnenden Sommerspiele (bis 24. August).

Friedek, der von seiner vierten Olympia-Teilnahme träumte, war erst nach einer Einstweiligen Verfügung des Deutschen Sport-Schiedsgerichts durch den Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) vorgeschlagen worden. Der DOSB berücksichtigte den Weltmeister von 1999 jedoch nicht. D

araufhin strebte Friedek erneut eine Einstweilige Verfügung an - dieses Mal gegen den DOSB und vor dem Landgericht Frankfurt, bekam sie aber nicht. Erfolglos blieb nun auch die Beschwerde gegen den Ablehnungsbescheid vor dem OLG.

Der Dreispringer argumentierte, er habe wie in den DLV-Nominierungsrichtlinien verlangt, die doppelt geforderte Olympianorm von 17,00 bei einem Wettkampf am 25. Juni im niederrheinischen Wesel mit Sprüngen auf 17,04 und 17,00 zweimal erreicht.

DLV und DOSB pochten jedoch auf Erfüllung bei zwei Veranstaltungen, was aus den Nominierungsrichtlinien allerdings nicht eindeutig hervorging, laut DLV-Präsident Clemens Prokop sich aber aus dem Regelwerk ergibt. Friedek war vor Gericht vom Heidelberger Rechtsanwalt Michael Lehner vertreten worden.

(sid)
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