Einstweilige Verfügung Leichtathlet klagt für Olympia-Teilnahme

Berlin (RPO). Dreisprung-Ex-Weltmeister Charles Friedek kann jetzt doch noch auf ein Olympia-Teilnahme hoffen. Vor dem deutschen Schiedsgericht in Köln hat er eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) muss ihn nun beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für die Sommerspiele in Peking zur Nominierung vorschlagen.

 Trotz Klage darf Charles Friedek nicht nach Olympia.

Trotz Klage darf Charles Friedek nicht nach Olympia.

Foto: AP

Manuel Grahmann, Vorsitzender von Friedeks Team Referenzenetzwerk Leverkusen, sagte: "Der Richter hat klar festgestellt, dass Charles eindeutig die Nominierungskirterien erfüllt hat." Der DLV bestätigte den Vorgang.

Damit kann der 36-jährige Friedek darauf hoffen, am Montag vom DOSB für seine vierten Sommerspiele nominiert zu werden. Dann muss der DOSB die letzten deutschen Nachzügler namentlich beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC) melden. "Es gibt Signale vom DOSB, dass er Charles nominieren wird", sagte Grahmann.

Friedek, EM-Zweiter von München 2002, hatte die doppelt geforderte Olympia-B-Norm von 17,00 m beim Wettkampf am 25. Juni im niederrheinischen Wesel mit Sprüngen auf 17,04 und 17,00 zweimal in einem Wettkampf erfüllte. Der DLV pochte aber auf Erfüllung bei zwei Veranstaltungen, was aus seinen Nominierungsrichtlinien jedoch nicht eindeutig hervorging.

Der DLV erklärte in einer Stellungnahme, er vertrete die Auffassung, dass Friedek entweder die A-Norm von 17,10 Metern einmal oder die B-Norm von 17,00 Metern zweimal in unterschiedlichen Nominierungswettkämpfen erfüllen hätte müssen.

"Die Begründung des Schiedsrichters ist für mich nicht nachvollziehbar", sagte DLV-Präsident Dr. Clemens Prokop und begründete: "Die einzelnen Versuche in einem Wettkampf werden praktisch wie selbstständige Wettkämpfe behandelt. Dies entspricht nicht unserem Regelwerk, wonach nur der beste Versuch gewertet wird. Würden die einzelnen Versuche eine selbstständige Bedeutung haben, könnte bei einem Wettkampf theoretisch ein Athlet die Plätze eins bis sechs selbst belegen."

Die Entscheidung zugunsten Friedeks war bereits am Samstagabend am Sportschiedsgericht in Köln von Richter Marius Breuckner getroffen worden. Der Dreispringer und sein Verein wurden dabei vom Heidelberger Anwalt Michael Lehner vertreten.

Friedek klagte als zweiter deutscher Athlet gegen seine Nicht-Berücksichtigung für Olympia. Auch die Frankfurter Schwimmerin Vipa Bernhardt hofft, auf gerichtlichem Weg das Peking-Ticket erzwingen zu können. Der Deutsche Schwimm-Verband (DSV) schlug sie auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Kassel bereits dem DOSB zur Nachnominierung vor, für sie müsste die Athen-Olympiadritte Anne Poleska weichen, während Friedek keinen anderen Sportler verdrängen würde.

(sid)
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