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Claudia Pechstein in Aktion Panorama ap09
  Foto: FR123678 AP, AP
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Olympia-Aus für Eisschnelläuferin: Pechstein startet Schlammschlacht

zuletzt aktualisiert: 19.02.2010 - 08:44

Vancouver (RPO). Claudia Pechsteins olympische Karriere ist endgültig beendet, aber die Schlammschlacht geht erst richtig los. Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin reagierte mit Fassungslosigkeit auf ihre Aburteilung durch die Ad-hoc-Kammer des CAS in Vancouver.

Doch nicht das Schnellgericht des Internationalen Sportgerichtshofes stand im Zentrum ihrer Attacken, sondern DOSB-Präsident Thomas Bach höchstpersönlich. "Vom CAS-Panel war wohl nichts anderes zu erwarten. Zutiefst enttäuscht aber bin ich von der DOSB-Spitze. Vor allem von Dr. Thomas Bach", sagte Pechstein, nachdem die CAS-Zweigstelle in der Olympiastadt am Donnerstagnachmittag Ortszeit ihren Antrag auf eine Startfreigabe aus formellen Gründen abgelehnt hatte. Das Gericht machte sich nicht mehr die Mühe, eine Anhörung anzusetzen.

Bach habe sich "nicht dafür eingesetzt, dass die neuen Beweise und Gutachten in einem Hearing erörtert werden. Da kann ich nur noch ungläubig den Kopf schütteln", sagte Pechstein. Dabei habe sie den DOSB-Präsidenten ständig über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten, er kenne den medizinischen Sachstand zu der "bei mir diagnostizierten Blutanomalie" ganz genau, ergänzte sie.

Bach wollte weder die CAS-Entscheidung noch die Pechstein-Angriffe konkret kommentieren: "Diese Entscheidung der Ad-hoc-Kommission des CAS spricht für sich selbst. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen." Wie tief die Gräben zwischen beiden Seiten sind, zeigte allerdings die Tatsache, dass Bach noch ein überraschendes Statement des DOSB durch Pressesprecher Christian Klaue zuließ. Und der wurde ungewohnt deutlich.

"Frau Pechstein beklagt mangelnde Unterstützung des DOSB. Dabei hat sie wohl vergessen, dass sie den DOSB verklagt hat", sagte Klaue. Er verwies damit auf die Beschwerde Pechsteins vor dem CAS, die sich gegen den DOSB gerichtet und den deutschen Dachverband direkt in den Fall involviert hatte.

Zudem kritisierte Klaue Pechsteins Strategie. Das von "ihren Beratern gewählte Verfahren", sei, wie die Entscheidung zeige, "vollkommen ungeeignet, um neue Beweise einzuführen." Trotz allem zeigte sich der DOSB gesprächsbereit: "Das Frau Pechstein noch vor zwei Tagen unterbreitete Angebot des DOSB zur Fortführung der Gespräche nach den Olympischen Winterspielen bleibt unabhängig davon aufrecht erhalten."

Der CAS hatte sich in seiner Begründung auf Formalitäten zurückgezogen. "In Ermangelung einer Entscheidung, die angefochten werden könnte, hat die Ad-hoc-Kammer entschieden, dass sie keine rechtliche Handhabe hat, den Antrag von Frau Pechstein zu behandeln", hieß es in der Stellungnahme.

Verklausuliert formulierte die Kammer, dass paradoxerweise Pechsteins Dopingsperre einen Einspruch unmöglich gemacht hat. Pechstein, so hieß es, habe nicht gegen eine Nichtnominierung des DOSB Einspruch einlegen können, da es diese aufgrund ihrer zweijährigen Sperre gar nicht habe geben können. "Der CAS wollte sich in meinen Augen unbedingt um eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den neuen Beweisen und Gutachten drücken", sagte Pechsteins Anwalt Christian Krähe.

Auf öffentliche Unterstützung der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) braucht Pechstein nicht mehr zu hoffen. "Die DESG nimmt die Entscheidung der ad-hoc-Kammer zur Kenntnis und akzeptiert diese", sagte Präsident Gerd Heinze.

Jede andere Entscheidung des CAS wäre eine Sensation gewesen. Die Hauptstelle des obersten Sportgerichtes in Lausanne hatte bereits das Urteil der ISU - zwei Jahre Sperre wegen Dopings - in einem Berufungsverfahren bestätigt. Das Schweizer Bundesgericht hatte daraufhin die grundsätzliche Rechtmäßigkeit dieses Urteils festgestellt.

Beendet ist der Fall Pechstein damit noch lange nicht. Die Berlinerin, die am kommenden Montag 38 Jahre alt wird, hat bereits angekündigt, vor dem Schweizer Bundesgericht ein Revisionsverfahren vor dem CAS durchsetzen zu wollen. Sollte dieses abgelehnt werden, will sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen. Dass sie einen juristischen Erfolg bis zum Ablauf ihrer Dopingsperre erzielen kann, ist unwahrscheinlich. Die Sperre endet am 9. Februar 2011. Danach will sie auf jeden Fall ihre Karriere fortsetzen.

Quelle: SID/spo

 
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