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panorama Claudia Pechstein ddp 2009
  Foto: ddp, ddp
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Eisschnellläuferin kämpft um Olympia: Pechstein zieht jetzt vors Ad-hoc-Gericht

zuletzt aktualisiert: 15.02.2010 - 20:21

Berlin/Vancouver (RPO). Mit einer letzten Verzweiflungstat will Claudia Pechstein doch noch ihren Traum von einer Teilnahme an den Olympischen Spielen in Vancouver verwirklichen. Die wegen Dopings gesperrte Eisschnellläuferin beantragte am Montag beim Ad-hoc-Gericht des Internationalen Sportgerichtshofes CAS in der Olympiastadt die Startfreigabe. Zudem stellten ihre Anwälte in der Schweiz Strafanzeige gegen den Eislauf-Weltverband ISU wegen Prozessbetrugs.

Vor allem mit Hilfe der entlastenden Aussage eines Gutachters der Gegenseite, des Biostatistikers Dr. Pierre-Edouard Sottas, will die fünfmalige Olympiasiegerin das Unmögliche noch möglich machen. Sie habe sich zu dem Schritt entschlossen, weil "ich der Überzeugung bin, dass der CAS noch einmal seine Entscheidung in meinem Fall überdenken muss", sagte Pechstein dem SID: "Wenn ein Gutachter des Weltverbandes seine Meinung ändert, muss man das Verfahren noch einmal aufrollen. Vielleicht kommt das Gericht zu einer anderen Meinung und gibt mir Recht. Dann würde doch noch ein Traum in Erfüllung gehen." Es wären ihre sechsten Spiele.

In Vancouver will sie an den Teamrennen am 26. und 27. Februar teilnehmen. "Ich bin davon überzeugt, dass ich im Team helfen kann", sagte die fünfmalige Olympiasiegerin, die am kommenden Montag 38 Jahre alt wird. 2006 in Turin hatte sie mit der Mannschaft ihren fünften Olympiasieg gefeiert. "Im Team könnte ich in Vancouver um Medaillen laufen", sagte Pechstein.

Info

Ad-hoc-Gericht

Der Internationale Sportgerichtshof CAS bildet seit 1996 für die Olympischen Spiele sogenannte Ad-hoc-Kammern. Neun (Winterspiele) bzw. zwölf (Sommerspiele) Schiedsrichter sind am Olympiaort einsatzbereit, um über Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen zu entscheiden.

Die Zuständigkeit der Kammer beginnt zehn Tage vor der Eröffnungsfeier und endet mit dem Tag der Schlusszeremonie. Die Schiedsrichter werden für jeden Einzelfall direkt vom Präsidenten der Ad-hoc-Kammer benannt. Die Schiedsgerichte sind angehalten, die Fälle in möglichst kürzester Zeit zu entscheiden.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) reagierte am Montag in Vancouver zurückhaltend auf Pechsteins Vorstoß. "In dieser Angelegenheit ist alles gesagt", sagte DOSB-Generalsekretär Michael Vesper dem SID. Einen Brief, in dem Pechstein Unterstützung eingefordert hatte, werde man ihr beantworten, ergänzte er. Bedeckt hielt sich auch Gerhard Zimmermann, Vizepräsident der ISU: "Nach wie vor handelt es sich um ein laufendes Verfahren, zu dem wir keine Stellung nehmen werden."

Selbst die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG), die stets an der Seite Pechsteins stand, wollte keinen Kommentar abgeben. "Wenn es eine Stellungnahme gibt, wird die ausschließlich vom DOSB kommen", sagte DESG-Präsident Gerd Heinze. Daran hielten sich auch die Sportler, die sich nicht zu dem Fall äußern wollten.

Der renommierte Dopingexperte Sottas, der am Montag für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen war, hatte mit seinen Expertisen maßgeblich dazu beigetragen, dass die ISU Pechstein ohne positiven Befund für zwei Jahre wegen Dopings sperrte. Nun zitiert Pechstein auf ihrer Homepage aus einer E-Mail, in der Sottas die Wahrscheinlichkeit eines Dopingvergehens bei Pechstein als "gering" einstuft.

Zudem legt der Mitarbeiter des Lausanner Labors der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA dar, dass er die ISU schon vor der Berufungs-Verhandlung vor dem CAS im November über seine Zweifel informiert habe. Dennoch berief sich die ISU in der Verhandlung, die Pechstein verlor und an der Sottas überraschend nicht teilnahm, auf dessen alte Aussagen. Auf diesem Umstand basiert nun die Klage wegen Prozessbetrugs. Pechstein: "Es ist beschämend und schockierend zugleich, dass die ISU zu solchen Mitteln gegriffen hat, um mich zu verurteilen."

Ihr Anwalt Christian Krähe, der am Montag in Vancouver den Antrag vor dem Ad-hoc-Gericht einreichte, schätzt Pechsteins Erfolgschancen als gering ein. "Das muss man ganz offen anerkennen", sagte er dem SID. Er erwarte eine "zügige Entscheidung des Ad-hoc-Gerichts innerhalb von zwei oder drei Tagen".

Der Antrag beinhaltet laut Pechstein außerdem "neue medizinische Erkenntnisse", auf deren Grundlage "gleich mehrere Hämatologen bei mir eine Blutanomalie diagnostiziert haben". Diese Diagnose, die Pechstein nicht näher erläuterte, sei mit Hilfe "neuer Untersuchungsmethoden gestellt worden, die mir zum Zeitpunkt des CAS-Verfahrens noch nicht zur Verfügung standen". Auch deshalb sei das Ad-hoc-Gericht in Vancouver, meint Pechstein, nicht an das CAS-Urteil vom November gebunden.

Quelle: SID/spo

 
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