Radsport Fall Ullrich geht in die Verlängerung

Düsseldorf (RPO). Der Dopingfall Jan Ullrich geht vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS in die Verlängerung. Der Radsport-Weltverband UCI hat beim CAS Einspruch gegen die Einstellung des Verfahrens in der Schweiz eingelegt. Das bestätigte UCI-Sprecher Enrico Carpani dem Sport-Informations-Dienst (sid). Wann sich der CAS mit dem Fall beschäftigt, ist noch unklar. Antidoping-Schweiz hat sich dem UCI-Entscheid angeschlossen.

Jan Ullrich vor Gericht
12 Bilder

Jan Ullrich vor Gericht

12 Bilder
Foto: AP

Die Disziplinarkammer für Dopingfälle des Schweizer Olympischen Komitees (Swiss Olympic) hatte das Verfahren gegen Ullrich im Februar dieses Jahres überraschend eingestellt und die Entscheidung damit begründet, dass sie nach Ullrichs Verbandsaustritt 2006 keine "Disziplinargewalt" mehr habe.

Diese "Lücke im System" wollten UCI und Antidoping-Schweiz so nicht gelten lassen und riefen gemeinsam das oberste Sportgericht an. Wann es dort zur Verhandlung kommt, ist noch unklar. "Dazu will ich nichts sagen. Das ist Sache der Anwälte", sagte Ullrichs Manager Wolfgang Strohband auf sid-Anfrage.

Damit geht für Ullrich der Justizmarathon weiter. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Sperre, da er 2002 wegen einer positiven Dopingkontrolle auf Amphetamine bereits sechs Monate gesperrt war und deshalb als Wiederholungstäter gelten würde. Damit könnte er beispielsweise auch nicht als Sportlicher Leiter oder Teamchef in den Radsport zurückkehren.

Das CAS dürfte aber nun wohl kaum urteilen, ob Ullrich gedopt hat oder nicht. Vielmehr dürfte eine Entscheidung fallen, ob Swiss Olympic den Fall wieder aufnehmen muss. Andernfalls wäre die Ullrich-Seite der Möglichkeit eines Einspruches beraubt.

Hintergrund ist Ullrichs Verwicklung in den Skandal um den spanischen Dopingarzt Eufemiano Fuentes. Das BKA hatte detailliert auf 2219 Seiten die Verbindung Ullrichs zu Fuentes scheinbar lückenlos aufgedeckt. Das bei Fuentes sichergestellte Blut wurde per DNA-Abgleich Ullrich zugeordnet, es wurden angebliche Geldzahlungen in Höhe von 80.000 Euro an den spanischen Arzt ausfindig gemacht und weiteres belastendes Material gesammelt.

Swiss Olympic sah sich aber außer Stande, gegen Ullrich vorzugehen. Ein Sanktionsverfahren hätte im Zuge der Anschuldigungen aus Spanien eröffnet werden müssen, hieß es damals. Das sei zu spät geschehen, es habe vorher nur interne Vorabklärungen gegeben. So habe sich Ullrich durch die Lizenzrückgabe im Oktober 2006 erfolgreich der Schweizer Sportgerichtsbarkeit entzogen. Diese Lücke im System sei bei den Schweizern inzwischen geschlossen, habe aber keinen Einfluss mehr auf den Fall.

Nach der neuerlichen Wende könnte Ullrich doch noch als Dopingsünder verurteilt werden. Das zivilrechtliche Verfahren gegen den früheren Toursieger wegen "Täuschung und Betruges zum Nachteil seiner Arbeitgeber" Telekom/T-Mobile sowie Coast war im April 2008 nach einer Zahlung in Höhe von 250.000 Euro von der Staatsanwaltschaft Bonn eingestellt worden, obwohl laut der Ermittler erwiesen war, "dass Ullrich das Dopingsystem des spanischen Arztes Dr. Fuentes nutzte, um sich vertragswidrig mit leistungssteigernden Mitteln und Methoden auf seine Wettkämpfe vorzubereiten".

(SID/seeg)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort