"Mir geht es nicht gut" Ullrich leidet wegen drohender Gefängnisstrafe

Der ehemalige Tour-de-France-Sieger Jan Ullrich hat sich angesichts der drohenden Gefängnisstrafe nach seinem Autounfall unter Alkoholeinfluss geschockt, aber auch kämpferisch gezeigt.

Jan Ullrich vor Gericht
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Foto: afp, fc/tlr

"Den ersten Schock über die Entscheidung des Gerichts habe ich zwar überwunden, aber natürlich geht es mir heute nicht gut", sagte der 41-Jährige am Tag nach dem geplatzten Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung der Bild-Zeitung.

"So eine Niederlage und den damit verbundenen Spießrutenlauf hat niemand gerne", erklärte Ullrich weiter: "Ich hätte das Verfahren gerne beendet gehabt, das weitere Verfahren wird wieder viel Kraft kosten, aber wie immer stehe ich wieder auf und kämpfe weiter."

Das Bezirksgericht im Schweizer Weinfelden hatte am Dienstag angeordnet, den Fall noch einmal aufzurollen. Ullrich soll neben Alkohol auch Valium im Blut gehabt haben und laut Gutachten noch schneller gefahren sein als ursprünglich angenommen. An einen Deal über eine 18-monatige Haftstrafe, die für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden sollte, sowie eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Schweizer Franken (ca. 9700 Euro) hielt sich das Gericht nicht. Die vorgelegte Anklageschrift wurde nicht genehmigt und zur Überprüfung an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.

Ein Gutachten zog zudem die Aussagen des tief gefallenen Radstars zum Unfallhergang in Zweifel, so dass diese im Nachhinein als Schutzbehauptung gewertet werden könnten. "Wie soll ich denn beweisen, dass ich von einem Bremspedal abgerutscht bin", fragte Ullrich, nachdem eben jene Erklärung vom Gericht infrage gestellt wurde.

Wann es zu einer weiteren Verhandlung und zur Urteilsfindung kommt, blieb zunächst unklar. Ullrich hatte sich vor Gericht reumütig gegeben ("Das war dumm, ich schäme mich"). Ullrichs Blut enthielt, wie erst am Dienstag bekannt wurde, zum Unfallzeitpunkt neben 1,8 Promille Alkohol auch 700 Mikrogramm Valium. Therapeutisch normal seien laut Gerichtspräsident Pascal Schmid nur bis zu 200 Mikrogramm.

Bei der Kombination des schweren Beruhigungsmittels mit Alkohol, von der Ärzte dringend abraten, verstärken sich die möglichen Nebenwirkungen wie Tagesschläfrigkeit und eingeschränkte Aufmerksamkeit.

Ullrich hatte am 19. Mai 2014 mit stark überhöhter Geschwindigkeit den schweren Autounfall verursacht. Zwei Personen wurden bei dem Crash in Mattwil im Schweizer Kanton Thurgau verletzt und mussten ins Krankenhaus gebracht werden, Ullrich selbst blieb unversehrt. Der Sachschaden der drei demolierten Autos belief sich auf etwa 68.000 Euro.

Ursprünglich war angenommen worden, Ullrich habe den Unfall mit 139 km/h verursacht. Ein weiteres Gutachten geht nun von 142 km/h aus - drei Kilometer, die Ullrich teuer zu stehen kommen könnten. Ab 140 km/h - erlaubt waren 80 km/h - würde seine Fahrt nach Schweizer Recht unter den Tatbestand der Raserei fallen, die eine Mindeststrafe von einem Jahr nach sich zieht.

Ullrich war wegen eines Verkehrsdeliktes aus dem Jahr 2007 (überhöhte Geschwindigkeit) vorbestraft. Seine Fahrt unter Alkoholeinfluss in Freiburg aus dem Jahr 2002 konnte das Gericht nicht mehr berücksichtigen.

(sid)
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