Rio De Janeiro Russlands Weitspringerin Klischina klagt Startrecht ein

Rio De Janeiro · Darja Klischina hat einen Sieg vor Gericht errungen und darf nun doch als einzige russische Leichtathletin an den Olympischen Spielen teilnehmen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS gab dem Einspruch der Athletin gegen ihren Ausschluss durch den Leichtathletik-Weltverband IAAF statt.

Nach einer vierstündigen Anhörung am Sonntag entschied das Ad-hoc-Gremium des höchsten Sportgerichts noch mitten in der Nacht zum Montag zugunsten Klischinas. In einer ersten Begründung des Gremiums, das während Olympischer Spiele dringende Fälle schnell entscheiden muss, hieß es: "Die Athletin hat sachdienlich begründet, dass sie während der "relevanten Zeit" Subjekt von vollständig konformen Dopingkontrollen - innerhalb und außerhalb der Wettbewerbe - außerhalb Russlands war". Eine ausführliche Begründung ihres Urteils werde nachgeliefert. Damit ist die 25-Jährige bei der Weitsprung-Qualifikation heute startberechtigt. Die übrigen russischen Leichtathleten sind wegen systematischen Dopings in dem Land von den Spielen ausgeschlossen.

Die IAAF hatte Klischina als einziger russischen Leichtathletin zunächst das Olympia-Startrecht eingeräumt, weil sie seit drei Jahren in den USA lebt und damit nicht - wie zunächst angenommen - in das Doping-System ihres Landes eingebunden war. Auf Grundlage neuer Informationen entzog die IAAF der Sportlerin dann aber das Sonderstartrecht wieder. Klischina hatte gegen diese Entscheidung Einspruch beim CAS eingelegt.

(dpa)
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