Leichtathletik: Diskuswerfer Schult in Nöten Staatsanwalt ermittelt wegen Falschaussage

Schwerin (dpa). Deutschlands Diskus-Denkmal droht zu bröckeln. Olympiasieger Jürgen Schult (Schwerin) muss möglicherweise mit einer Anklage wegen uneidlicher Falschaussage rechnen. Die Schweriner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den 40-jährigen Weltrekordler, der sich derzeit auf seine vierten Olympischen Spiele vorbereitet.

"Ich kenne bis heute nur die in den Medien dargestellten Sachverhalte. Auf dieser Basis will und kann ich mich nicht äußern. Alles weitere werde ich mit meinem Anwalt besprechen", erklärte der frühere Welt- und Europameister am Montag der dpa. Im schlimmsten Fall droht Schult bei einer Anklage und Verurteilung eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

Der Anwalt des ältesten deutschen Weltklasse-Leichtathleten bestätigte die Ermittlungen gegen seinen Mandanten. "Ich habe heute früh bei der Staatsanwaltschaft angerufen. Die hat mir bestätigt, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird", sagte Malte Burwitz. Er werde nunmehr die Unterlagen zur Einsicht anfordern, um zu sehen, welche konkreten Vorwürfe erhoben werden. "Danach werde ich mit Herrn Schult die weitere Vorgehensweise besprechen", ergänzte Burwitz. Ihm sei völlig schleierhaft, wie die Information zunächst an die Medien gelangt sei. "Wir haben davon beide erst aus dem Radio erfahren", kritisierte Schults Anwalt.

In dem Ermittlungsverfahren geht es offensichtlich um eine Fragebogenaktion der Zentralen Erfassungsstelle für Regierungs- und Vereinigungs-Kriminalität zum Nachweis von Doping an Minderjährigen. Schult hatte den Gebrauch von Dopingmitteln darin bestritten und seine Angaben laut Staatsanwaltschaft in einer richterlichen Vernehmung bestätigt. Drei ehemalige Trainingskameraden des damaligen SC Traktor Schwerin gaben jedoch an, den Ausnahme-Athleten Anfang der 80-er Jahre beim Doping-Konsum beobachtet zu haben.

Das Ermittlungsverfahren gegen Schult ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits Ende Mai eingeleitet worden, weil es die konträren Aussagen zum Einsatz von Dopingmitteln gegeben habe. "Wir stehen erst am Anfang. Der Ausgang ist offen. Nach unserem bisherigen Erkenntnisstand könnte die Aussagen von Herrn Schult falsch sein. Der Anfangsverdacht verpflichtet uns zu Ermittlungen", erläuterte Hanns- Rudolf Wirsich von der Schweriner Staatsanwaltschaft.

Nach neuerlichen Zeugenvernehmungen werde entschieden, ob Schult - bislang als mögliches Opfer von DDR-Dopingpraktiken beteiligt - auch als Beschuldigter vernommen werde. Wirsich wollte sich nicht festlegen, wie lange die Ermittlungen dauern werden. "Es wird wohl noch einige Zeit dauern. Und außerdem müssen wir davon ausgehen, dass auch vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht wird", sagte der Staatsanwalt.

(RPO Archiv)
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