Freispruch vom Vorwurf der Manipulation: Tebbel kann aufatmen
zuletzt aktualisiert: 07.06.2000 - 17:51Lausanne/Hannover (dpa). Rene Tebbel kann wieder aufatmen. Der Emsbürener Springreiter ist nach eigenen Angaben vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne vom Vorwurf der Manipulation freigesprochen worden. "Mein Anwalt hat mir mitgeteilt, dass das ein lupenreiner Freispruch ist", sagte der 31-Jährige am Mittwoch wenige Stunden nach der Verhandlung der dpa. "Letztlich habe ich damit aber gerechnet, weil ich unschuldig bin." Eine schriftliche Begründung des Urteils lag noch nicht vor.
In dem Verfahren ging es um einen Vorfall beim Stuttgarter Hallenturnier. Am 19. November 1999 war Tebbel bei einer routinemäßigen Pferdekontrolle nach einem unbedeutenden Springen aufgefallen. Nach Ansicht der Kontrolleure hatte er die Vorderbeine seines damals 14 Jahre alten Westfalen-Wallachs Percy präpariert. Am 12. Dezember sperrte die Internationale Reiterliche Vereinigung (FEI) Tebbel für acht Monate und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2 500 Schweizer Franken sowie zu der Übernahme der Verfahrenskosten in Höhe von 5 000 Schweizer Franken. Tebbel legte Einspruch beim CAS ein und war vorerst weiter startberechtigt. Eine Bestätigung des FEI- Urteils durch den CAS hätte die Existenz des Profireiters gefährden können.
Tebbel verzichtete im vergangenen Herbst und Winter für drei Monate auf Turniereinsätze in der Hoffnung, dass ihm dieser freiwillige Verzicht bei einer möglichen Sperre angerechnet worden wäre. An eine Schadenersatzklage wegen entgangener Preisgelder und Verluste im Pferdehandel denkt Tebbel nicht. "Ich glaube nicht, dass ich das mache. Ich habe die Nase voll und will nichts mehr davon wissen", sagte der ehemalige WM-Zweite mit der Mannschaft, der sein Geld auch mit dem Kauf und Verkauf von Pferden verdient.
Ganz ausgestanden ist der Fall für Tebbel aber noch nicht. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) wird nun das nationale Ordnungsverfahren fortsetzen. Es gehört zum normalen Procedere, dass die FN die Entscheidung auf internationaler Ebene abwartet. In der Vergangenheit hat sich der deutsche Verband in der Regel dem internationalen Urteil angeschlossen. Sicher ist, dass Tebbel an den deutschen Meisterschaften vom 16. bis 18. Juni in Balve teilnehmen darf. Mit seinem Hengst Radiator galt Tebbel bis zu dem Vorfall als ein aussichtsreicher Kandidat für die Equipe für die Olympischen Spiele in Sydney.
Tebbel muss sich zudem noch mit einem strafrechtlichen Verfahren auseinander setzen. Kuno von Plocki, einer der drei Veterinäre beim Stuttgarter Turnier, hatte den Reiter auf Grund des Vorfalls wegen Tierquälerei angezeigt. Am 24. Mai fand eine Durchsuchung von Tebbels Haus und Hof in Emsbüren statt. Der juristische Sinn der Anzeige wird dennoch von Experten bezweifelt, weil der Nachweis der Tierquälerei in diesem Fall nur schwer erbracht werden kann.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum











