Ex-Formel1-Weltmeister Urteil in Prozess um Schumacher-Berichterstattung erst im Mai

Hamburg · Das Verfahren um die Klage der Familie von Michael Schumacher gegen die "Bunte" wird noch bis Mai dauern. Die Urteilsverkündung wurde vertagt.

 Der Ex-Formel1-Weltmeister Michael Schumacher. (Archivfoto)

Der Ex-Formel1-Weltmeister Michael Schumacher. (Archivfoto)

Foto: dpa

Im Hamburger Zivilprozess um die Berichterstattung über den Gesundheitszustand von Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher hat das Gericht die Urteilsverkündung vertagt. Die Entscheidung werde am 5. Mai verkündet, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Pressekammer am Landgericht am Freitag. Zu den Gründen für die Verschiebung der Urteilsverkündung wurde nichts mitgeteilt. Möglicherweise liege das Beratungsergebnis der Kammer noch nicht vor, sagte ein Gerichtssprecher.

In dem Verfahren geht es um eine Klage von Schumachers Familie gegen die "Bunte". Die Zeitschrift hatte im Dezember 2015 berichtet, Schumacher könne zwei Jahre nach seinem schweren Skiunfall in den französischen Alpen wieder gehen. Das wurde von seinen Anwälten dementiert. Wegen der Berichterstattung fordert Schumachers Familie eine Entschädigungszahlung von 100.000 Euro.

Der heute 48-Jährige hatte Ende 2013 im französischen Méribel einen Ski-Unfall. Dabei hatte er ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten.
Details über seinen Gesundheitszustand sind weiterhin nicht bekannt.
Bei der Befragung der stellvertretenden Chefredakteurin der Zeitschrift "Bunte", Tanja May, über ein Treffen mit einem Informanten hatte die Pressekammer am Hamburger Landgericht im Februar die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

(rent/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort