Zulassung der Schadenersatzklage Gericht entscheidet im Juni über Fall Pechstein

Der Bundesgerichtshof wird seine Entscheidung über die mögliche Zulassung der Schadenersatzklage von Claudia Pechstein gegen die Internationale Eislauf-Union ISU am 7. Juni 2016 um 9 Uhr morgens verkünden. Das teilten die Karlsruher Richter am Dienstag nach einer etwa zweistündigen Verhandlung mit. Wird das Hauptverfahren an das OLG München zurückverwiesen und der Fall neu aufgerollt, winkt Pechstein Schadenersatz in Millionenhöhe.

Die Chronologie zum Fall Pechstein
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Foto: AP

Pechstein hat die ISU auf rund fünf Millionen Euro verklagt. Das Landgericht München hatte sich für den Fall zunächst nicht zuständig erklärt, daraufhin war die fünfmalige Olympiasiegerin erfolgreich vor das OLG gezogen. Die ISU war als unterlegene Partei anschließend beim BGH in Revision gegangen.

Pechstein geht gegen die zweijährige Sperre vor, die die ISU 2009 gegen sie wegen zu hoher Blutwerte verhängt hatte. Die inzwischen 44-Jährige führte die Blutwerte stets auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück und wurde in dieser Einschätzung von führenden Hämatologen bestätigt.

(seeg/sid)
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