"Mehr wert als alle Medaillen" Historischer Sieg für Claudia Pechstein vor Gericht

München · Als der Richter ihren Sieg verkündete und den Weg für ein sportrechtliches Beben freimachte, blieb Claudia Pechstein zunächst ganz cool. Erst als sie von sieben Kamerateams und etlichen Fotografen umringt war, wurden die Augen der Eisschnellläuferin im Sitzungssaal E.06 des Münchner Justizpalastes dann doch wässrig. Nach knapp sechs Jahren hat die Berlinerin erstmals recht bekommen und darf wegen der 2009 verhängten Dopingsperre auf Schadenersatz hoffen.

Pechstein freut sich über Etappensieg vor Gericht
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Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) nahm die Klage gegen den Eislauf-Weltverband ISU am Donnerstag an. Der Fall hat sporthistorische Dimensionen, er greift die Unantastbarkeit des Sportgerichtshof CAS vehement an.

"Das ist ein großer Tag für mich", sagte die fünfmalige Olympiasiegerin und fand: "Dieser Sieg ist mehr wert als alle meine Olympia-Medaillen zusammen." Das OLG erklärte die 2009 getroffene Schiedsvereinbarung Pechsteins mit der ISU für unwirksam und erkennt die vom CAS einst bestätigte Dopingsperre nicht an. Die ISU will in Revision gehen - der Fall wird wohl im Herbst am Bundesgerichtshof verhandelt. "Wir halten des Urteil für falsch", sagte ISU-Anwalt Christian Keidel.

Pechstein-Urteil könnte Sportgeschichte schreiben

Berufungsprozess: Claudia Pechstein im Gericht in München
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Die Causa Pechstein dürfte schwerwiegende Folgen für die gesamte Sportgerichtsbarkeit haben. Der Vorsitzender OLG-Richter Rainer Zwirlein wies darauf hin, dass die Neutralität des CAS grundlegend fraglich sei, weil Verbände gegenüber Sportlern bei der Bestellung von Richtern bevorzugt werden. Außerdem widerspreche die Praxis, dass sich Athleten nur vor dem CAS wehren könnten, dem Kartellrecht.

"Es ist ein Sieg für alle anderen Sportler, die diese Schiedsvereinbarung unterschrieben haben. Heute können alle jubeln", meinte Pechstein, die in der Uniform der Bundespolizei im Gerichtssaal erschien. Schon am Nachmittag stand für die ehrgeizige Athletin in Berlin die nächste Trainingseinheit auf dem Programm.

"Endlich wird die Überbedeutung des Sportgerichtshofes CAS und die Verdrängung staatlichen Rechts ausgehebelt", erläuterte Sportrechtler Michael Lehner. "Wir haben einen Sieg errungen, der Sportrechtsgeschichte schreibt", fand Pechsteins Anwalt Thomas Summerer. "Der CAS muss jetzt grundlegend reformiert werden."

Das Sportgericht in Lausanne war am 25. November 2009 einem ISU-Urteil gefolgt und hatte die Zwei-Jahres-Sperre Pechsteins wegen schwankender Retikulozyten-Blutwerte ohne Doping-Beweis bestätigt. Pechstein hat Doping stets bestritten und führt eine ererbte Blutanomalie als Grund für ihre erhöhten Werte an, die bis in die heutige Zeit weiter registriert, aber nicht mehr bestraft werden. In dem Münchner Schadenersatzprozess hat die Berlinerin die ISU daher für erlittenes Unrecht auf 4,4 Millionen Euro verklagt.

Das OLG kippte die Entscheidung des Landgerichts München I, dass der Spruch des CAS anerkannt werden müsse. Die deutschen Gerichte seien in der Schadenersatzfrage nicht an das CAS-Urteil gebunden, hieß es.

Reaktionen zum Urteil im Fall Pechstein
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"Die ISU-Betrüger haben mir alles genommen. Aber es ist jetzt nicht zu Ende. Mich freut es, dass die ISU jetzt handeln und Beweise auf den Tisch legen muss", meinte Pechstein. Sollte der BGH entscheiden, dass der Fall vor einem ordentlichen Gericht verhandelt werden muss, ist im Gegensatz zur Sportgerichtsbarkeit nicht die Athletin gefordert, sich zu verteidigen, sondern der Verband in der Pflicht, hinreichende Beweise für Doping zu liefern. "Die ISU muss beweisen, dass ich gedopt habe. Und letztendlich wird es von mir nie eine positive Probe geben und kein Beweis für Doping", sagte Pechstein.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) wollte die Entscheidung im Detail nicht kommentieren, pocht aber auf die Schiedsgerichtsbarkeit, die in einem neuen Anti-Doping-Gesetz verankert werden soll. Dieser Entwurf müsse nun überarbeitet werden, forderte Sportrechtler Lehner. Der Gesetzgeber "kann das Urteil von München nicht ignorieren". Im Detail geht es um Paragraf 11 des Entwurfs, in dem Sportler gezwungen werden sollen, sich der Sportgerichtsbarkeit zu unterwerfen.

"Bärendienst" und "Meilenstein"

Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) reagierte zurückhaltend, auch wenn die Entscheidung richtungsweisend sei. "Wir können Regeln infrage stellen, aber an der Institution an sich mit ihrem weltweit einheitlichen System für die Rechtsprechung im Sport sollten wir nicht rütteln", erklärte NADA-Vorstand Lars Mortsiefer.

Sportrechtler Christoph Schickhardt sprach von einem "Bärendienst für den Sport. Hätte der CAS im Fall Pechstein anders entschieden, wäre es für sie ein tolles Gericht gewesen", betonte er im TV-Sender Sky Sport News HD. Diskuswurf-Olympiasieger Robert Harting sprach dagegen von einem Meilenstein für alle Sportler und lobte Pechstein in der "Bild"-Zeitung (Freitag): "Es ist cool, was sie macht."

Für die ISU steht viel auf dem Spiel: Sollte Pechstein mit ihren Schadensersatzklage Erfolg haben, droht dem Verband eine finanzielle Schieflage. Anwalt Keidel machte deutlich, dass in dem bisherigen Verfahren der Kern des Falls - der Dopingvorwurf - noch gar nicht behandelt wurde: "Im Moment verteidigen wir noch nicht die Rechtmäßigkeit dieser Dopingsperre, sondern es geht die ganze Zeit mehr darum, ob der CAS ein echtes Schiedsgericht ist."

Pechsteins Berliner Anwalt Simon Bergmann sprach von einer "epochalen Entscheidung: Sollte auch der BGH Pechstein recht geben, würden Sportler künftig ein Wahlrecht zwischen Sportgerichtsbarkeit und ordentlichen Gerichten haben.

(dpa)
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