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Wir haben die wichtigsten Ereignisse im Fall Pechstein chronologisch zusammengestellt.
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7. Februar 2009: Pechstein bestreitet bei der Mehrkampf-WM in Hamar ihren bislang letzten Wettkampf. Danach informiert sie der Weltverband ISU über ihre "abnormal überhöhten" Retikulozytenwerte. Pechstein reist unter dem Vorwand eines Infekts ab.
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29. und 30. Juni: In Bern findet eine Anhörung vor der ISU-Disziplinarkommission statt. Die Öffentlichkeit weiß noch nichts von den Vorwürfen gegen Pechstein.
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3. Juli: Die ISU sperrt Pechstein anhand von Indizien und ohne Dopingnachweis "wegen Blutdopings" für zwei Jahre bis zum 9. Februar 2011. Der erste Fall mit indirekten Dopingbeweis wird öffentlich. Grundlage bildet die seit dem 1. Januar 2009 gültige Fassung des Codes der Welt-Antidoping-Agentur (WADA). Pechsteins Anwälte kündigen einen Einspruch vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS an. Pechstein beteuert auf ihrer Homepage ihre Unschuld.
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4. Juli: Es folgte ein Medien-Marathon mit mehreren Fernsehauftritten und zahlreichen Interviews. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) gibt bekannt, dass für ihn bis zu einem Urteil des CAS die Unschuldsvermutung gelte. Dasselbe hatte zuvor bereits die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) getan.
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5. Juli: Zwischen der DESG und der ISU entbrennt ein heftiger Streit über einen angeblichen Kuhhandel. Die ISU soll nach der Überbringung der Dopingnachricht in Hamar Pechstein geraten haben, unter dem Vorwand einer Krankheit abzureisen, um die Sache in Ruhe zu untersuchen. Später soll der Weltverband angeboten haben, den Fall zu verschweigen, sollte Pechstein ihre Karriere beenden. Beides bestreitet die ISU.
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7. Juli: Die Bundespolizei leitet ein Disziplinarverfahren gegen Pechstein ein. Sie muss um ihren Beamtenstatus bangen.
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9. Juli: Die DESG-Spitze wirft der ISU im Rahmen einer Pressekonferenz in München schwere Versäumnisse und Verfahrensfehler vor.
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10. Juli: Pechsteins langjähriger Trainer Joachim Franke gibt bekannt, sich wieder vermehrt um seinen ehemaligen Schützling zu kümmern. "Sie braucht mich jetzt, deshalb bin ich wieder da", sagte der 69-Jährige.
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20. Juli: Pechstein darf nicht mehr an offiziellen Trainingseinheiten der DESG teilnehmen. Der Verband muss sich an einen entsprechenden Passus im WADA-Code halten. Pechsteins Anwalt spricht von einem "irreparablen Schaden" und legt Einspruch ein.
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6. August: Pechstein verkündet auf einer mit Spannung erwarteten Pressekonferenz in Berlin, dass sie sich unter Aufsicht der NADA einer mehrwöchigen Kontrolle unterziehen lassen will. Sie wirft der ISU eklatante Verfahrensfehler vor.
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12. August: Anni Friesinger kritisiert ihre langjährige Rivalin: "Ich habe dazu keine Antworten, nur viele Fragen".
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14. August: IOC-Präsident Jacques Rogge bezeichnet den Fall Pechstein als "Lackmustest, ob das Langzeitprofil von der internationalen wissenschaftlichen Gemeinde bestätigt wird".
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15. August: Grengel gibt bekannt, dass Dopingjäger Werner Franke, einer der größten Kritiker Pechsteins, maßgeblich am Konzept für eine Langzeitstudie mitgearbeitet hat.
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18. August: Franke beendet die Beratung von Pechstein. Er wolle sich nicht dem Vorwurf der Befangenheit aussetzen.
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20. August: Pechstein legt der NADA den Vorschlag für eine Langzeitstudie vor. Basis des sechswöchigen Tests ist "eine verdichtete Reihe von unangemeldeten Dopingtests, die zum Teil auch erstmals mitten in der Nacht möglich sind".
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4. September: Der CAS reagiert auf Pechsteins Eilantrag, bestätigt die Wettkampfsperre, lässt Pechstein aber ab sofort wieder an offiziellen Trainingseinheiten der DESG teilnehmen. Pechstein schließt sich der Männer-Nationalmannschaft unter Trainer Bart Schouten an.
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11. September: Die NADA lehnt Pechsteins Langzeitstudie ab. In einem Gespräch mit Pechstein sei "einvernehmlich festgestellt" worden, dass sich die Sportlerin einer "vollständigen Quarantäne über mehrere Wochen nicht unterziehen" könne. Die NADA könne keine lückenlose Überwachung über einen längeren Zeitraum gewährleisten.
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20. September: Die ISU verkürzt überraschend den Anklagezeitraum. Statt 14 Blutproben seit 2000 sind nun nur noch 4 Proben seit Oktober 2007 relevant.
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13. Oktober: Pechstein legt neue Indizien vor. Sie habe vom 21. Juli bis 25. September auf eigene Kosten Messungen ihrer Blutwerte vom Berliner "Labor 28" durchführen lassen und sieht in den Ergebnissen klare Indizien für ihre Unschuld.
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21. Oktober: Pechstein erklärt, dass Mediziner bei ihr "deutliche Hinweise" auf eine Blutanomalie gefunden hätten.
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22./23. Oktober: In der CAS-Zentrale in Lausanne findet die Berufungsverhandlung statt. Pechstein sagt danach, sie fliege "mit einem guten Gefühl nach Hause".
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24. Oktober: Der CAS gibt bekannt, dass er das Urteil nicht vor dem 10. November veröffentlicht.
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27. Oktober: Der CAS stellt ein Urteil ab dem 5. November in Aussicht.
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4. November: Der CAS verschiebt die Urteilsbekanntgabe erneut, sie soll "in etwa zwei Wochen" erfolgen. Als Hintergrund nannte der CAS, dass das dreiköpfige Schiedsgericht das Urteil zusammen mit der schriftlichen Begründung verkünden wolle. Die Beratungen sowie die Erstellung des Urteils seien noch nicht abgeschlossen.
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6. November: CAS lehnt einen Eilantrag Pechsteins auf eine Startfreigabe für die beiden ersten Weltcups der Saison in Berlin und Heerenveen ab. Eine Nicht-Teilnahme füge ihr keinen irreparablen Schaden zu.
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7. November: Während des Weltcups in Berlin greifen zahlreiche Läuferinnen und Läufer, vornehmlich aus den Niederlanden und Norwegen, Pechstein verbal an.
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19. November: Der CAS kündigt das Urteil für den 25. November an.
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20. November: Der CAS lehnt einen Eilantrag Pechsteins auf eine Startfreigabe für den dritten Weltcup in Hamar ab. Der CAS folgt nicht Pechsteins Argumentation, dass sie nur in Hamar realistische Chancen auf eine Qualifikation für das olympische 5000-m-Rennen besitze. Er verweist darauf, dass olympische Qualifikationsplätze einzelner Länder nicht personengebunden seien.
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23. November: Pechstein beantragt die Wiedereröffnung ihrer Dopingverhandlung vor dem CAS. Angeblich sollen die ISU-Vertreter dem CAS bei der Anhörung einen Monat zuvor falsche Tatsachen vorgespielt haben. Sie sollen ein Gutachten ihres Experten Dr. Pierre Sottas vorgelegt haben, das dieser bereits als überholt angesehen hat.
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25. November: Der CAS bestätigt in Lausanne das Urteil der ISU. Damit bleibt Claudia Pechstein für zwei Jahre bis zum 9. Februar gesperrt. Der CAS folgte der Begründung der ISU und erklärte, dass nur die gesetzwidrige Manipulation des Blutes der Athletin die einzige vernünftige Alternative für die Ursache ihrer abnormalen Werte sei.
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8. Dezember: Das Schweizer Bundesgericht gibt dem Eilantrag von Claudia Pechstein statt und ermöglicht ihr damit den Weltcup-Start in Salt Lake City.
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11. Dezember: Claudia Pechstein verpasst ihre Olympia-Qualifikation. Beim 3000-Meter-Lauf in Salt Lake City war die 37-Jährige schlichtweg zu langsam, um unter die ersten acht zu kommen.
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10. Februar 2010: Das Schweizer Bundesgericht lehnt endgültig die Beschwerde Pechsteins gegen das CAS-Urteil vom 25. November ab.
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18. Februar: Die Ad-hoc-Kammer lehnt Pechsteins Antrag ab und beendet damit de facto die olympische Karriere der fünfmaligen Olympiasiegerin.
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4. März: Das Haus von Pechstein wird von der Staatsanwaltschaft und dem Bundeskriminalamt nach Hinweisen durchsucht worden.
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15. März: Führende deutsche Hämatologen bescheinigen Pechstein eine genetisch bedingte Blutanomalie. Die hohen Retikulozyten-Werte bei Pechstein seinen auf eine erblich bedingte Störung (Sphärozytose) und nicht auf Doping zurückzuführen.
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16. März: Pechstein stellt beim Schweizer Bundesgericht einen Eilantrag auf eine teilweise Aussetzung ihrer Dopingsperre bis zum endgültigen Urteilsspruch.
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16. Juni: Pechstein gibt die Trennung von Ehemann Marcus Bucklitsch bekannt.
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16. August: Pechstein darf ihren Job bei der Bundespolizei endgültig behalten. Das gegen sie eingeleitete Disziplinarverfahren wird eingestellt.
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13. September: Pechstein erleidet einen Nervenzusammenbruch.
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1. Oktober: Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne weist Pechsteins Revisionsantrag gegen das CAS-Urteil ab. Die Sperre der Berlinerin läuft noch bis zum 9. Februar 2011. Die Anwälte Pechsteins hatten bei einer Niederlage in Lausanne bereits den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angekündigt.
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12. Februar 2011: Vier Tage nach Ablauf ihrer zweijährigen Sperre erfüllt Claudia Pechstein in Erfurt mit einer Zeit von 4:10,05 Minuten über 3.000 Meter sowie mit 2:01,22 Minuten über 1.500 Meter die geforderten Normzeiten für eine Weltcupteilnahme und kehrt eine Woche später in Salt Lake City in den Weltcup zurück.
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12./13. März 2011: Bei der Weltmeisterschaft in Inzell gewinnt Pechstein Bronzemedaillen über 5.000 Meter sowie im Teamwettbewerb.
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30. Juni 2011: Auf einer Pressekonferenz gibt Claudia Pechstein bekannt, dass sie privat ihre Blutwerte habe untersuchen lassen. Dabei seien aufgrund ihrer Blutanomalie in 24 von 75 Fällen erneut erhöhte Werte festgestellt worden. Sie habe aufgrund dessen Selbstanzeige erstattet.
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1. Dezember 2011: Die NADA erklärt, dass nach der Selbstanzeige kein Verfahren gegen die Eisschnellläuferin eröffnet wird. Pechsteins Retikulozyten-Wert hatte mit 3,06 Prozent weit über dem Grenzwert von 2,4 gelegen, ähnlich hoch wie bei ihrer Sperre im Jahr 2009.