Wegen Doping von IAAF gesperrt: Zivilgericht erteilt Europameister Walker Starterlaubnis
zuletzt aktualisiert: 26.07.2000 - 14:30London (dpa). Der vom Weltverband IAAF gesperrte 200-m- Europameister Doug Walker hat vom Londoner High Court die Starterlaubnis für die britischen Olympia-Ausscheidungen erhalten. Walker hatte vor Englands höchstem Zivilgericht Klage eingereicht, nachdem die IAAF die Dopingsperre gegen ihn bis zur abschließenden Behandlung des Falles durch das Internationale Sportgericht (CAS) aufrechterhalten hatte. Der Brite war vor einem Jahr von der Berufungsinstanz des nationalen Leichtathletikverbandes UK Athletics vom Verdacht der Einnahme des anabolen Steroids Nandrolon freigesprochen worden.
Am Dienstag hatte die Berufungsinstanz des britischen Leichtathletik-Verbandes bereits die Dopingsperre gegen den 400-m- Läufer Mark Richardson aufgehoben. UK Athletics stützte sich in seinem Urteil auf neue Untersuchungsergebnisse von Forschern der Universität Aberdeen (Schottland). Demnach soll eine Kombination von speziell zusammen gestellten Speiseplänen und extrem hartem Training zu einer erhöhten Produktion von körpereigenem Nandrolon führen können.
International sind beide Athleten vorerst jedoch weiterhin nicht startberechtigt. Die IAAF will sich auf einer Council-Sondersitzung am 2. August in Monte Carlo mit allen offenen Nandrolon-Fällen, zu denen auch der von 5 000-m-Europarekordler Dieter Baumann gehört, beschäftigen.
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