1927 diente die Errichtung Reichsanstalt wegen der anherrschenden Weltwirtschaftskrise als Unterstützung für die Vielzahl arbeitsloser Menschen in Deutschland. 1969 erweiterte sich das Angebot der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Bereits damals gab es Bestrebungen hinsichtlich der Stellenangebote sowie eine Jobbörse wie sie heute im Arbeitsamt längst vertraut ist. Durch eine gesetzliche Reform im Jahr 2002 wandelte sich die aktive Arbeitsmarktpolitik zu einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik. Maßnahmen wie die Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" sollten den Arbeitsmarkt Deutschlands effektiver machen, aber gleichzeitig auch die Arbeitsverwaltung effizienter gestalten. Mit einer in Teilen durchgesetzten Deregulierung des Arbeitsmarktes durch Zeitarbeit oder Minijobs wurde die Zahl jener, die auf Stellensuche waren, jedoch nicht kleiner. Per 1.1.2005 erfolgte mit dem Hartz VI-Gesetz eine weitere Änderung: Arbeitslosen- und Sozialhilfen wurden mit der Absicht der Grundsicherung zusammengelegt.
Das Arbeitsamt ist nicht nur für die Arbeitnehmer eine wichtige Anlaufstelle, sondern auch für Arbeitgeber, die durch eine Arbeitgeberberatung von den Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit profitieren. Ein wichtiger Fokus liegt auf der Förderung beruflicher Eingliederung von Menschen mit Behinderung sowie Leistungen, die der Schaffung sowie der Erhaltung von Arbeitsplätzen dienen. Die Ausbezahlung von Entgeltersatzleistungen wie Insolvenzgeld oder der Bezug von Arbeitslosengeld gehören ebenfalls zu den Leistungen vom Arbeitsamt, das durch die Ausschreibung zahlreicher Stellenangebote eine aktive Jobbörse ermöglicht. Personen, die trotz engagierter Stellensuche keine Beschäftigung finden oder andere Gründe anführen, können abhängig von der persönlichen Situation eine Umschulung anstreben.