Bei Arbeitszeugnis auf Datum achten
Wer sich ein Arbeitszeugnis ausstellen lässt, sollte darauf achten, dass das Datum korrekt ist. "Das Zeugnis sollte auf den Tag datiert sein, an dem der Arbeitnehmer die Firma verlässt", erklärt der Karriereberater Jürgen Hesse. Denn sind das Ausstellungsdatum des Zeugnisses und das Ausscheidungsdatum des Arbeitnehmers nicht identisch, lasse das darauf schließen, dass es mit dem Berufstätigen Probleme gab. Es mache keinen guten Eindruck, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen etwa zum 30. Juni verlassen hat, aber das Arbeitszeugnis erst auf den 30. August datiert ist, so der Experte.