Neben der K-Frage gibt es noch viele weitere Fragen rund um die Wahl zum Deutschen Bundestag - wir wollen hier einige davon beantworten.
Was ist die Bundestagswahl eigentlich?
Der Deutsche Bundestag ist das höchste vom Volk gewählte Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland - das Parlament beziehungsweise die "Volksvertretung".
Neben der Gesetzgebungsfunktion des Parlaments wählen die Abgeordneten, die Mitglieder des Bundestags (MdB), auch den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.
Ebenso wählen sie als Mitglieder der Bundesversammlung auch den Bundespräsidenten. Der Bundestag wählt ferner die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichtes sowie weitere Bundesrichter. Außerdem die Präsidenten etwa des Bundesrechnungshofes sowie weiterer Behörden und Ausschüsse.
Neben der Beratung und dem Beschluss von Gesetzen ist auch die Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Regierung oder auch bei Einsätzen der Bundeswehr von Bedeutung.
Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist damit die wichtigste Mitbestimmungsmöglichkeit der deutschen Bevölkerung. Durch die Wahl von zum einen Direktkandidaten mit der Erststimme (die auch parteilos sein können) und zum anderen der Parteien mit der Zweitstimme bestimmen die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, wie der Bundestag für die kommende Legislaturperiode von vier Jahren zusammengesetzt ist und damit indirekt auch, welche politische Partei die Regierung stellen wird.
Das ist dabei nicht zwingend die, die mit den meisten Abgeordneten vertreten ist. Die Parteien verhandeln nach der Wahl untereinander über mögliche Koalitionen, um gemeinsam die Mehrheit der Abgeordneten im Parlament als "Regierungsmehrheit" zu stellen und den oder die Kanzler*in zu wählen.
Wie funktioniert die Bundestagswahl?
Der Bundestag wird regulär alle vier Jahre neu gewählt. Diesen Zeitraum nennt man Legislaturperiode.
Der Zeitrahmen, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss, ist dabei im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, im Artikel 39, Absatz 1, definiert. Demnach soll die Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn einer neuen Legislaturperiode erfolgen. Die beginnt jeweils mit der ersten, sogenannten konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages.
Wann findet die nächste Bundestagswahl statt?
Da die erste Sitzung des aktuellen 19. Bundestages seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland am 24. Oktober 2017 stattgefunden hat, muss die nächste Wahl zwischen dem 25. August 2021 und dem 24. Oktober 2021 liegen. Da der Wahltag laut Bundeswahlgesetz, festgelegt im Paragrafen 16, ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein muss (damit möglichst viele Bürger die Möglichkeit haben, uneingeschränkt zur Wahl in ein Wahllokal zu gehen) und der Termin möglichst nicht mit den Schulferien in den einzelnen Bundesländern kollidieren soll, war die Auswahl möglicher Termine eingeschränkt.
Mit der Anordnung durch den Bundespräsidenten (vom 8. Dezember 2020) wurde, abgestimmt mit der Bundesregierung, Sonntag, der 26. September 2021, als Wahltermin für die Bundestagswahl festgelegt.
Vorbehaltlich der Entwicklungen der immer noch bestehenden Covid-19-Pandemie und nicht planbarer Ereignisse wird man an diesem Datum aller Wahrscheinlichkeit nach festhalten. Unter anderem sind von dem Datum eine Reihe von Fristen in der Zeit davor abhängig wie etwa die Aufstellung von Kandidaten und Kandidatenliste, die Verschickung der Wahlbenachrichtigungen und einiges mehr.
Am gleichen Tag sollen auch die Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Berlin stattfinden. Außerdem wird ebenfalls am 26. September voraussichtlich die vorgezogene Neuwahl des Landtags in Thüringen stattfinden.
Was ist die Erst- und Zweitstimme bei der Bundestagswahl? Und welche Stimme ist bei der Bundestagswahl wichtiger?
Von Bürgermeister- oder Landratswahlen in vielen Städten und Gemeinden abgesehen, werden in Deutschland Parlamente als Volksvertretungen gewählt. Das gilt auch für das höchste vom Volk gewählte Verfassungsorgan, den deutschen Bundestag.
Wie nahezu alle gewählten Parlamente in der Bundesrepublik wird dabei die Hälfte der Abgeordneten, der Mitglieder des Bundestages, direkt gewählt, die andere Hälfte wird nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen für die Parteien nach Kandidatenlisten besetzt. Man spricht von einer hälftigen Teilung zwischen Direktwahl und Verhältniswahl.
Aus diesem Grund hat jeder Wähler zwei Stimmen zu verteilen, die sogenannte Erststimme und die Zweitstimme.
Mit der Erststimme wird für den jeweiligen Wahlkreis ein Kandidat direkt gewählt. 299 Wahlkreise gibt es in Deutschland für die Bundestagswahl. Jeweils der Kandidat, der die Mehrheit der Stimmen in einem Wahlkreis auf sich vereinen kann, erringt für diesen Wahlkreis das Mandat und zieht als Abgeordneter in den Bundestag ein. Es genügt eine relative Stimmenmehrheit, also die "einfache Mehrheit" der Stimmen.
Die meisten Direktkandidaten gehören dabei ebenfalls Parteien an und vertreten auch deren Politik. Es gibt jedoch auch immer zahlreiche parteilose Einzelkandidaten sowie Kandidaten kleiner Parteien, die über die Erststimmen ein Mandat erringen können. Im noch aktuellen 19. Bundestag seit Gründung der Bundesrepublik sind neun Abgeordnete vertreten, die keiner der größeren Parteien angehören. In der Regel treten in allen 299 Wahlkreisen jeweils Kandidaten der größeren, aktuell im Bundestag vertretenen Parteien CDU, CSU, SPD, Grüne, Linke, FDP und AfD an. Darüber hinaus zahlreiche Kandidaten kleinerer Parteien sowie parteilose Einzelkandidaten. Auf dem Wahlzettel sind der Name des Kandidaten, sein Beruf sowie eine eventuelle Parteizugehörigkeit vermerkt. Im rechtlichen Fachjargon des Bundeswahlleiters (in der Regel der Präsident des Statistischen Bundesamtes und in diesen Funktionen seit dem Jahr 2009 Georg Thiel) werden die Kandidatenvorschläge für die Erststimme "Kreiswahlvorschläge" genannt.
Die Erststimme ist immer die linke Spalte auf dem Wahlzettel. Von Bedeutung für die gesamte Sitzverteilung im Bundestag ist zwar mehr die Zweitstimme von Relevanz - über die Grundmandatsklausel, die zur Fünf-Prozent-Klausel gehört (siehe unten) kann aber auch die Erststimme von großer Bedeutung sein. Denn wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate holt, werden ihre Zweitstimmanteile auch dann gewertet, wenn sie nicht bundesweit über fünf Prozent kommt.
Mit der Zweitstimme gibt der Wähler dagegen immer einer Partei die Stimme. Genauer für eine Landesliste einer Partei. In der rechten Spalte des Stimmzettels sind bei den Wahlvorschlägen immer der Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung angegeben. Außerdem sind immer die ersten fünf Kandidaten der entsprechenden Landesliste der Partei mit Namen angegeben. Der jeweils erste Kandidat der Liste ist der sogenannte Spitzenkandidat. Kandidaten können sowohl per Direktwahl als auch über die Landeslisten antreten. Erringen sie das Direktmandat, rückt der nächste in der Landesliste bei der Verteilung der Mandate über das Zweitstimmenverhältnis entsprechend vor.
Die Hälfte der Mandate des Bundestages wird über die Zweitstimmen verteilt. Die Parteien entsenden Abgeordnete in der Reihenfolge der Landeslisten nach ihrem Anteil unter den Zweitstimmen. Die Landeslisten gelten dabei jeweils nur für ein Bundesland, Parteien können selbst entscheiden, ob sie nur in einem Bundesland, mehreren oder in allen Bundesländern antreten.
Nach dem Verhältnis der abgegebenen Zweitstimmen errechnet sich die Anzahl der Sitze einer Partei im Bundestag - dies ist die maßgebliche Stimme dafür.
Beide Stimmen haben dabei Bedeutung, sowohl die Wahl einer konkreten Person als auch die einer Partei.
Beide Stimmen können vollkommen unabhängig voneinander in freier und geheimer Wahl abgegeben werden. Es ist auch möglich, nur eine Erststimme durch entsprechendes Ankreuzen oder nur eine Zweistimme abzugeben. Wird kein Kreuz bei der Erst- oder Zweitstimme gesetzt, ist nur diese Stimme ungültig, zählt aber ins Gesamtverhältnis der abgegebenen Stimmen.
Werden außer den beiden Kreuzen sonstige Angaben auf dem Wahlzettel gemacht oder "ist der Wille des Wählers nicht eindeutig zu erkennen" ist der Stimmzettel ungültig. Einen Smiley zu malen statt eines Kreuzes etwa gilt als nicht eindeutig.
Die Reihenfolge auf dem Wahlzettel entscheidet sich dabei über den Zweitstimmenanteil bei der vergangenen Wahl in dem Wahlkreis. Die Partei, die bei der vorherigen Wahl die meisten Stimmen hatte, kommt auf Platz eins des Wahlzettels in dem Wahlkreis. Neu dazu gekommenen Parteien oder beim vergangene Mal nicht vertretene werden darüber hinaus nach Alphabet eingereiht. Die Reihenfolge der Erststimmvorschläge richten sich dabei nach der Spalte für die Zweitstimmen - Kandidaten entsprechender Parteien stehen immer neben der zugehörigen Partei. Wo kein Direktkandidat antritt bleibt unter Umständen in der linken Spalte ein Platz frei.
Aus diesem Prinzip der "personalisierten Verhältniswahl" ergeben sich Besonderheiten in der Verteilung der Sitze. So kann durch sogenannte Überhangmandate und Ausgleichsmandate die Gesamtzahl der Sitze von regulär 598 (299 direkt und 299 nach Verhältnis verteilte Sitze) übertroffen werden. Der aktuelle 19. Bundestag ist mit 709 Sitzen so der bisher mitgliederstärkste und weltweit sogar das größte freigewählte Parlament.
Ferner gilt eine Fünf-Prozent-Hürde. Das heißt, von direkt gewählten Kandidaten abgesehen ziehen nur Parteien mit ihren Landeslisten ins Parlament ein, deren bundesweiter Stimmanteil mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen beträgt. Das schließt viele kleinere Parteien aus - es gibt aber etwa für den Südschleswigschen Wählerverband SSW als Vertreter der dänischen Minderheit eine Ausnahme von dieser Sperrklausel.
Was ist ein Überhangmandat bei der Bundestagswahl?
Streng genommen gibt es seit dem Jahr 2013 keine echten Überhangmandate mehr. In dem Jahr wurde das Bundeswahlrecht entsprechend reformiert.
Allerdings existiert der Mechanismus, der zu Überhangmandaten führte noch - nur, dass diese mittlerweile durch Ausgleichsmandate ausgeglichen werden.
Der Mechanismus beruht auf dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl. Dadurch, dass jeder Wähler zwei voneinander unabhängige Stimmen hat, die Hälfte der 598 regulären Bundestagssitze direkt gewählt wird und ansonsten nach dem Verhältnis der Stimmanteile unter den Zweitstimmen verteilt wird, gab es bis zur Wahl 2009 den Fall, dass eine Partei durch Direktmandate mehr Sitze im Bundestag erhalten konnte als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zugestanden hätten.
Diese Mandate, die damit über den Zweitstimmanteil hinausgingen, heißen Überhangmandate. Sie entstehen auf Ebene der Bundesländer.
Da so das Verhältnis der Sitze der Parteien nicht mehr dem Verhältnis der abgegebenen Stimmen entsprach, entschied erst 2012 das Bundesverfassungsgericht, dass diese Praxis verfassungswidrig sei. Es dürfen nicht mehr als 15 nicht ausgeglichene Überhangmandate anfallen, wurde entschieden. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es insgesamt 24.
Seitdem werden Überhänge aber durch Erhöhung der Gesamtsitzzahl vollständig ausgeglichen - was wiederum zu einer enormen Erhöhung der Sitze im Parlament führt.
Bei der jüngsten Bundestagswahl 2017 gab es 65 Überhangmandate, 36 für die CDU, 7 für die CSU und 3 für die SPD. Damit rechnerisch alle Parteien in der Stärke im Parlament vertreten sind, die dem Stimmanteil der Zweitstimmen entspricht, wurde die Gesamtzahl der Sitze um weitere 65 auf insgesamt 709 erhöht. Die SPD erhielt 19 zusätzliche Sitze, die Linke 10, die Grünen ebenfalls 10, FDP 15 und die AfD 11 zusätzliche Sitze. Diese wurden über die Landeslisten besetzt.
Ein Problem, dass durch diese Praxis entsteht ist, dass der Bundestag und damit auch Kosten und Ausgaben für jeden Abgeordneten anwachsen. In der Diskussion ist die Reformation des Bundeswahlgesetzes, um den Bundestag in seiner Personenzahl wieder schrumpfen zu lassen. Unter anderem wird diskutiert, die Zahl der Wahlkreise zu verringern. Allerdings ist diese Reform bislang nicht abgeschlossen, sodass bei der kommenden Bundestagswahl zum 20. Bundestag voraussichtlich am 26. September 2021 weiterhin in 299 Wahlkreisen gewählt wird, und es voraussichtlich erneut Überhangs- und Ausgleichsmandate geben wird.
Warum gibt es die Fünf-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl?
Die Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland ist historisch gewachsen und geht vor allem auf die erste deutsche Demokratie in der sogenannten Weimarer Republik zwischen 1918 und 1933 zurück.
Ohne eine Sperrklausel zersplittert unter Umständen das Parlament in viele größere und kleinere Parteien - Historiker sehen das in der Weimarer Republik als eine Grund für das Scheitern der Demokratie und die Wegbereitung der Diktatur durch die Nationalsozialisten.
Wie in Deutschland zwischen 1918 und 1933 lässt sich auch heute in anderen Ländern mit Parlamenten ohne Sperrklausel eine Zersplitterung in viele Parteien erkennen, mit zum Teil oft wechselnden Koalitionen, Regierungskrisen oder auch häufigen vorgezogenen Neuwahlen. Aktuelle Beispiele sind etwa die schwierigen Regierungsverhältnisse und nötig gewordenen Neuwahlen in Israel oder die teils komplizierten Koalitionsbildungen mit über 15 Parteien im Parlament der Niederlande.
Bei der Bundestagswahl funktioniert die Hürde nach dem Prinzip, dass nur für die Parteien die Sitze nach Stimmanteil verteilt werden, die bundesweit mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinen konnten.
Daneben gilt noch die Grundmandatsklausel. Eine Partei, die zwar nicht über die Fünf-Prozent-Hürde kommt, jedoch mindestens drei Direktmandate erringen konnte, wird ebenfalls bei der Sitzverteilung gemäß ihrem Stimmanteil berücksichtigt.
Ausnahmen gelten nur für Parteien, die nationale Minderheiten repräsentieren - neben dem SSW, dem südschleswigschen Wählerbund für die dänische Minderheit betrifft das noch die Lausitzer Allianz, die die Minderheit der Sorben vertritt (in Brandenburg und Sachsen) sowie die Partei Die Friesen für die friesische Minderheit in Niedersachsen.
Alle Stimmen für Parteien, die nicht über die Hürde kommen, verfallen.
Die Fünf-Prozent-Klausel gilt allerdings als umstritten, da ein Gutteil der Wählerstimmen so keine Berücksichtigung findet. Bei der Bundestagswahl 2013 waren das etwa 6,8 Millionen Zweitstimmen, 15,3 Prozent. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 1990 aber entschieden, das ein "funktionsfähiges Parlament" ein höheres Gut darstelle als eine exakte Abbildung des Wählerwillens. In der Diskussion ist allerdings auch etwa eine Absenkung der Sperrklausel auf drei Prozent.
Was benötigt man für die Bundestagswahl? Wer darf bei der Bundestagswahl wählen?
Vier bis sechs Wochen vor der Wahl, aber spätestens bis zum 21. Tag vor dem Wahltermin erhalten alle Wahlberechtigten per Post die Wahlbenachrichtigung von ihrer Gemeinde.
Wahlberechtigt für die Wahl zum deutschen Bundestag sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag, dem 26. September 2021, mindestens 18 Jahre alt sind und mindestens drei Monate in Deutschland wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Außerdem darf ihnen das Wahlrecht nicht etwa durch eine entsprechende juristische Verurteilung oder etwa wegen einer Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung entzogen worden sein.
Wer keinen Wohnsitz hat, etwa als Obdachloser, muss sich in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen, um wählen zu können.
Auch Deutsche im Ausland sind unter bestimmten Bedingungen wahlberechtigt. Sie müssen entweder nach ihrem 14. Geburtstag für mindestens drei Monate in Deutschland gewohnt oder sich zumindest aufgehalten haben - und das darf nicht länger als 25 Jahre her sein. In dem Fall kann man bei den entsprechenden Auslandsvertretungen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Außerdem sieht das Bundeswahlgesetz für Deutsche im Ausland die Wahlberechtigung vor, wenn sie „aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind“.
Wer beispielsweise in der Zeit vor der Wahl umgezogen ist oder aus anderen Gründen nicht bis 21 Tage vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich an seine zuständige Gemeinde wenden und sich eventuell noch in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Die Wahlbenachrichtigung sollte dann am Wahltag mitgebracht werden. gewählt werden kann nur in dem Wahllokal, für das der Wähler eingetragen ist und das auf der Benachrichtigung verzeichnet ist.
Im Wahllokal wird mit der Benachrichtigung - oder auch nur mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass, die mitgebracht werden müssen - überprüft, ob derjenige im Wählerverzeichnis steht. Dann erhält man Wahlzettel und Wahlzettelumschlag und kann in einer Wahlkabine geheim und frei sein Kreuz für die Erst- und Zweitstimme markieren. Häkchen oder Kringel gelten im Übrigen auch, solange sie eindeutig einer Auswahl zu zuordnen sind.
Wer am Wahltag wegen Krankheit oder Abwesenheit verhindert ist - oder insbesondere wegen der anhaltenden Covid-19-Pandemie trotz Hygienemaßnahmen lieber nicht in ein Wahllokal gehen möchte, für den gibt es auch die Möglichkeit der Briefwahl oder der "Briefwahl vor Ort".
Wie funktioniert die Briefwahl bei der Bundestagswahl? Welchen Einfluss hat Corona auf die Bundestagswahl 2021?
Wie sich bereits bei den beiden Landtagswahlen im Frühjahr 2021 in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gezeigt hat, führt insbesondere die Corona-Pandemie zu einem Anstieg an Briefwahlen. Experten rechnen auch im September bei den dann anstehenden Wahlen wie der zu Deutschen Bundestag damit. Außer der Briefwahl wird die Covid-19-Pandemie sich unter anderem mit Hygienekonzepten in den Wahllokalen äußern. Eine reine Briefwahl wurde zwar im Vorfeld diskutiert, ist aber rechtlich auf Bedenken gestoßen. Eine Präsenzwahl müsse grundsätzliche ermöglicht werden, sagen Experten.
Eine langfristige Verschiebung der Wahl gilt dagegen als unwahrscheinlich - der Wahltermin ist an gesetzliche Fristen gebunden. Die Pandemie erschwert es im Vorfeld auch, Kandidaten auf parteiinternen Veranstaltungen zu küren - dies geschieht stattdessen oft online. Auch der Wahlkampf stand bereits seit 2020 im Schatten der Pandemie und fiel anders aus als gewohnt.
Briefwahl ist im Übrigen mittlerweile immer möglich, nicht nur bei Krankheit, Abwesenheit oder anderem "wichtigen Grund". Bis 2009 musste man das noch begründen. Auf der Wahlbenachrichtigung findet sich in der Regel ein Antragsvordruck, mit dem Briefwahl bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden kann - wenigstens aber findet sich ein Hinweis, wie und wo der Antrag gestellt werden kann.
Tatsächlich muss man den Eingang der Wahlbenachrichtigung nicht abwarten - der entsprechende Antrag kann auch bereits vorher - so frühzeitig wie möglich - formlos schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail sowie in der zuständigen Stelle der Gemeinde persönlich mündlich gestellt werden. Nicht jedoch telefonisch.
Auf den Antrag hin erhält man einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen. Die bestehen aus dem Stimmzettel, einem Stimmzettelumschlag und außerdem einem Briefwahlumschlag.
Der ausgefüllte Stimmzettel wird in den Stimmzettelumschlag gegeben und dieser verschlossen. Der verschlossene Stimmzettelumschlag kommt dann mit dem Wahlschein in den Briefwahlumschlag.
Per Post wird dieser rechtzeitig vor der Wahl abgeschickt. Es kann auch eine "Briefwahl vor Ort" gemacht werden - in dem Fall findet man sich an einer der zuständigen Stellen der Gemeinde ein, beantragt dort mündlich die Briefwahlunterlagen und den Wahlschein, die man noch vor Ort ausfüllt und entsprechend abgibt. Welche Stellen in den Gemeinden zuständig sind, wird rechtzeitig vor der Wahl bekanntgegeben.
Briefwahl kann erst erfolgen, wenn alle Wahlvorschläge eingegangen sind und die Stimmzettel gedruckt sind.
Was bedeutet das aktive und passive Wahlrecht bei der Bundestagswahl?
Aktives Wahlrecht bedeutet immer, das Recht zu wählen, während das passive Wahlrecht darüber entscheidet, ob man in ein Amt oder auf ein Mandat gewählt werden kann. Wer aktiv wählen darf, ist wahlberechtigt (siehe oben).
Das passive Wahlrecht für die Wahl zum deutschen Bundestag hat grundsätzlich jeder, der am Wahltag Deutscher ist und mindestens 18 Jahre alt ist. Außerdem darf er das Wahlrecht nicht durch Richterspruch etwa wegen einer Verurteilung oder etwa psychische Erkrankung verloren haben.
Als Mitglied einer politischen Partei muss man sich in der Regel innerhalb der Partei als Kandidat bewerben und von den anderen Parteimitgliedern entsprechend bestätigt werden, bevor man Kandidat für einen Sitz im Bundestag wird.
Parteilose können sich zur Wahl stellen, wenn sie zuvor mindestens 200 Unterstützer in ihrem Wahlkreis finden konnten, die die Kandidatur per Unterschrift unterstützen.
Wer tritt zur Bundestagswahl 2021 an?
Neben den sieben im Bundestag vertretenen Parteien CDU, CSU, SPD, Grüne, FDP, Linke und AfD sowie den beiden ohne Fraktion vertretenen Parteien Die Partei und LKR (für den Fraktionsstatus im Bundestag werden mindestens 5 Prozent der Sitze benötigt) haben 27 weitere Parteien angekündigt, für die Bundestagswahl 2021 zu kandidieren. Das Spektrum umfasst dabei neben klassischen politischen Ausrichtungen auch "Spiritualität", den Einsatz für eine Europäische Föderation oder auch die Gegenhaltung gegenüber den staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen. Auch zahlreiche Einzelkandidaten werden antreten.
Bis zum 19. Juli 2021 müssen allerdings spätestens alle Wahlvorschläge beim Bundeswahlleiter eingegangen sein. Zum Teil gelten auch Fristen bereits zuvor, etwa bis 21. Juni 2021 für Parteien, die seit der letzten Wahl nicht in einem Landtag oder im Bundestag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren.
Die möglichen Kanzlerkandidaten bei der Bundestagswahl 2021.