Tochter hatte gegen ihren Vater geklagtUrteil: Kinder haben kein Recht auf Luxus
Nürnberg (rpo). Nur weil die Eltern sehr gut verdienen, haben deren Sprösslinge noch lange keinen Anspruch auf außergewöhnliche hohe Unterhaltszahlungen. Das entschied jetzt der Familiensenat des Oberlandesgerichts Nürnberg.Damit wies das Gericht die Klage einer 18-jährigen Handelsschülerin ab, die von ihrem Vater 1700 Euro monatlich verlangt hatte. Nach Ansicht der Richter müssen 865 Euro reichen. Die unehelich geborene junge Frau lebt bei ihrer Mutter, die in Teilzeit 800 Euro verdient. Der Vater, dessen Einkünfte mit mindestens 15.000 Euro im Monat angegeben werden, zahlte bislang den 3,5-fachen Satz der so genannten Düsseldorfer Tabelle, zuletzt 865 Euro. Nachdem sie volljährig geworden war, listete die Tochter auf, was sie künftig für einen - vom Vater zu finanzierenden - angemessenen Lebensstil hält: Ein Auto für 7000 Euro, einen Computer, zwei Urlaube im Jahr, eine eigene Wohnung mit Ausstattung und Handykosten von monatlich mehreren hundert Euro. Dies alles sei nur mit 1700 Euro im Monat zu schaffen. Die Richter lehnten die Ansprüche als völlig überzogen ab und empfahlen der Klägerin Sparsamkeit. Der Unterhalt solle ihr kein Leben in Luxus gewähren, sondern dabei behilflich sein, auf eigenen wirtschaftlichen Füßen zu stehen. Das Gericht monierte, mit ihren Unterhaltsansprüchen überschreite die junge Frau das, was ihre Mutter und sie bisher zusammen ausgeben konnten. Sie begehre mehr Unterhalt, als ein Rechtsreferendar nach abgeschlossenem Studium im Alter von 26 Jahren verdiene. Durch eine so hohe Unterhaltsforderung gebe es keinen Anreiz, die Ausbildung voranzutreiben und dem Vater nicht mehr auf der Tasche zu liegen.