Symptome: Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken am ganzen Körper, Fieber, Kopfschmerzen, Husten
Sterblichkeitsrate: 1:1000 (laut RKI)
Impfung: vor Eintritt in Schule oder Kindergarten
Masern sind eine Infektionskrankheit gegen die man impfen kann. Sie betrifft meist Kinder, aber auch Erwachsene. Als Masern wird eine hochansteckende, akute Virus-Erkrankung mit dem Masernvirus bezeichnet.
Was sind Masern?
Masern gehören zu den ansteckendsten Krankheiten überhaupt. Das heißt, fast jeder nicht geimpfte Mensch bekommt Masern, wenn er Kontakt zu Erkrankten hat.
Eigentlich gelten die Masern in unseren Breitengraden als typische Kinderkrankheit, zunehmend werden jedoch auch Jugendliche und Erwachsene von dem Virus befallen. Im Gegensatz zum meist eher harmlosen Krankheitsverlauf bei Kindern ist eine Erkrankung bei Jugendlichen und Erwachsenen gefährlicher. Bei dieser Personengruppe ist der Verlauf schwerer.
Die Masern-Viren kommen weltweit vor und galten als fast ausgerottet. Durch eine starke Durchimpfung war die Zahl der Erkrankten in Deutschland stark zurückgegangen. Eine höhere Impfmüdigkeit, die fehlende Impfpflicht bei Kindern, die hohe Ansteckungsrate und die starken Migrationsbewegungen haben in den vergangenen Jahren jedoch wieder zu einer höheren Erkrankungsrate bei uns gesorgt. Die Masern sind dabei alles andere als harmlos, denn bei jedem zehnten Erkrankten treten größere Komplikationen auf.
Die Masern-Viren werden von Mensch zu Mensch übertragen. Dies geschieht durch kleinste Tröpfchen, die durch die Luft beim Sprechen, Husten oder Niesen übertragen werden können.
Gibt es eine Impfpflicht für Masern?
Ja. Danach sollen Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.
Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal – soweit diese Personen nach 1970 geboren sind. Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft vorweisen.
Zum Hintergrund: Die Ständige Impfkommission (abgekürzt STIKO, vollständige Bezeichnung: Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut) ist eine ehrenamtliche, derzeit 18-köpfige Expertengruppe in der Bundesrepublik Deutschland, die beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin angesiedelt ist und sich zweimal jährlich trifft, um sich mit den gesundheitspolitisch wichtigen Fragen zu Schutzimpfungen und Infektionskrankheiten in Forschung und Praxis zu beschäftigen und entsprechende Empfehlungen (darunter auch den jeweils gültigen Impfkalender) herauszugeben.
Die Empfehlungen der STIKO, die in der Regel jährlich im Epidemiologischen Bulletin des RKI veröffentlicht werden, dienen den Bundesländern als Vorlage für ihre öffentlichen Impfempfehlungen.
Wie oft bekommt man eine Masern-Impfung?
Geimpft wird in zwei Teilimpfungen mit abgeschwächten Masernviren, einem Lebendimpfstoff. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI) empfiehlt die Masernimpfung in Kombination mit Mumps und Röteln. Die Impfung sollte nach dem zwölften Lebensmonat erfolgen. So können Eltern sicherstellen, dass ihr Kind vor dem gefährlichen Virus geschützt ist.
Was sind Symptome für Masern?
Typisch für Masern ist ein Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken am ganzen Körper. Schon vorher können Beschwerden wie Fieber, Kopfschmerzen, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung auftreten. Betroffene fühlen sich oft sehr krank.
Nach einer Masernerkrankung ist man lebenslang immun. Das heißt, man kann sich nicht mehr anstecken. Eine gezielte Behandlung beziehungsweise Therapie gegen Masern gibt es nicht. Nur die Beschwerden können gelindert werden, etwa mit Medikamenten gegen Fieber oder Schmerzen.
Wie werden Masern behandelt?
Eine spezielle Behandlung mit Medikamenten gibt es nicht. Letztlich muss der Körper mit der Infektion selbst fertig werden. Deshalb ist eine Impfung so wichtig. Werden die Menschen im frühen Kindesalter mit abgeschwächten Masern-Viren geimpft, bildet der Körper Abwehrkräfte.
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Für Kinder sind die Masern weniger gefährlich als für Jugendliche und Erwachsene. Besonders gefährlich an den Masern ist die lange Inkubationszeit und die hohe Ansteckungsquote. Menschen, die das Virus in sich tragen, wissen häufig gar nicht, dass sie an Masern erkrankt sind. So stecken sie unbewusst viele Personen in ihrem Umfeld an. Bevor die bekannten äußeren Symptome auftreten, können bis zu zwei Wochen vergehen. Masern sind extrem ansteckend, und die Übertragung beziehungsweise Infektion erfolgt durch eine Tröpfcheninfektion.
Die Viren werden durch ein Aerosol verteilt, das heißt, die Infizierten verteilen die Masern-Viren durch Sprechen, Husten und Niesen. Masern können dabei bis zu zwei Stunden in der Luft "überleben" und sind in dieser Zeit hoch infektiös. Die Übertragung erfolgt über die Schleimhäute. Menschen, die sich mit den Masern infiziert haben, bekommen drei bis fünf Tage nach der Infektion einen Ausschlag mit den typischen Masern-Pusteln. Infizierte Personen sind bis zu vier Tage danach ansteckend. Kurz bevor der Ausschlag beginnt, sind die Infizierten am ansteckendsten.
Eine der schlimmsten Erkrankungen, die das Masern-Virus auslösen kann, ist die Hirnhautentzündung. Sie kann zu schweren Gehirnschäden und geistigen Behinderungen führen. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) tritt die sogenannte Masern-Enzephalitis in einem von tausend Fällen auf. Jede fünfte Erkrankung davon verläuft tödlich. Solche Komplikationen müssen sich nicht notwendigerweise während des ursprünglichen Krankheitsverlaufs zeigen, auch noch Jahre später können sie auftreten.