Formaljuristisch ist an den Urteilen im Schlecker-Prozess nichts zu deuteln. Allen, die nun schäumen vor Wut ob der milden Strafe für den unsympathischen Herrscher von einst, sei gesagt: Erstens ist Anton Schlecker nicht als Pleitier verurteilt worden, dessen unfassbares Geschäftsgebaren in den Firmenkollaps führte, sondern als jemand, der bewusst Vermögen verschob, um es dem Zugriff von Gläubigern zu entziehen. Zweitens: Auch weil der bezifferbare Schaden mehr als wiedergutgemacht wurde, kommt Schlecker glimpflich davon.