Als Sterbehilfe werden Verfahren und Vorgehensweisen bezeichnet, die dazu dienen, Menschen im Sterben zu unterstützen oder auch schwer kranke Menschen aktiv zu töten. Im Allgemeinen wird zwischen vier Arten von Sterbehilfe unterschieden: der aktiven und der passiven Sterbehilfe, der Beihilfe zum Freitod und der indirekten Sterbehilfe.
Von aktiver Sterbehilfe kann dann die Rede sein, wenn einem Patienten ohne dessen Einflussnahme unmittelbar tödliche Mittel verabreicht werden. Der Zusatz "aktiv" bezieht sich also auf denjenigen, der die Mittel verabreicht und den Tod des Patienten somit gewollt herbeiführt. Wie etwa auch in der Schweiz und in Österreich ist diese Form der Sterbehilfe in Deutschland verboten.
Die passive Sterbehilfe wiederum ist weniger durch eine aktive Herbeiführung des Todes gekennzeichnet als vielmehr dadurch, dass der bereits fortschreitende Sterbeprozess eines Patienten nicht durch Medikamente oder ähnliches verzögert wird.
Zu einem solchen Vorgehen kommt es in erster Linie dann, wenn lebensverlängerte Maßnahmen medizinisch nicht mehr indiziert sind oder der Patient selbst darüber verfügt, nicht mehr behandelt werden zu wollen. Auch kann eine solche Verfügung bereits im Vorfeld der Erkrankung vom Patienten verfasst worden sein oder durch einen Vorsorgebevollmächtigten ausgesprochen werden.
Sterbhilfe durch Nebenwirkungen von Medikamenten
Die Beihilfe zum Freitod, auch assistierter Suizid genannt, beschreibt ein Vorgehen, bei dem der Patient ein tödliches Mittel erhält, dieses jedoch im Unterschied zur aktiven Sterbehilfe selbst einnimmt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt hier beispielweise durch Organisationen wie "Dignitas". Kritisiert wird diese Form der Sterbehilfe unter anderem auch, da sie kranken Menschen eine gewisse Ausweglosigkeit suggerieren und den Freitod womöglich gesellschaftlich kultivieren könnte.
Die vierte Form von Sterbehilfe, die indirekte Sterbehilfe, lässt sich vom Namen her unter Umständen missverstehen. Hierbei handelt es sich um die ärztliche Verabreichung von Medikamenten, die durch mögliche Nebenwirkungen lebensverkürzend wirken können.
Die Bezeichnung als Sterbehilfe kann in bestimmten Fällen fehlleitend sein, nämlich dann, wenn die Verabreichung der entsprechenden Mittel weniger auf den Tod des Patienten abzielen als vielmehr auf eine Schmerzlinderung. Von Sterbehilfe kann dann insofern ausgegangen werden, als dass der Arzt in bestimmten Fällen eine Beschleunigung des Sterbeprozesses seines Patienten durch die Nebenwirkungen der verabreichten Medikamente in Kauf nimmt.
Die passive Sterbehilfe, die Beihilfe zur Selbsttötung und die indirekte Sterbehilfe sind je unter bestimmten Auflagen in Deutschland und in der Schweiz legal.
Sterbehilfe in Deutschland
In Deutschland existiert bisher allerdings kein Gesetz zur Regelung von Sterbehilfe im Falle unheilbarer Krankheiten. Die Debatte um die Sterbehilfe im Allgemeinen wird obendrein seit Jahren intensiv und kontrovers geführt.
Kernpunkt der Diskussion ist vor allem die Frage nach denkbaren Formen von Sterbehilfe in Deutschland, die zukünftig gesetzlich legal sein könnten. In der näheren Vergangenheit gerieten bereits mehrere Gesetzentwürfe in Konflikt mit dem Grundgesetz, etwa dann, wenn Formen der Sterbehilfe Tatbestände der unterlassenen Hilfeleistung oder der Körperverletzung erfüllen könnten.
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