Warnstreik: Wann wird gestreikt?
Damit ein Streik erlaubt wird, muss er als letztes Mittel, das zu einer Einigung bei den Tarifverhandlungen führen könnte, angesehen werden. Obwohl es sehr hohe Risiken hat, einen Streik ohne eine Gewerkschaft durchzuführen, kommt es trotzdem hin und wieder vor. Diese Streiks werden als „wilde Streiks“ bezeichnet.
In Deutschland darf dann ein Warnstreik veranlasst werden, wenn die Tarifverhandlungen gescheitert sind. Es bedarf allerdings keiner formellen Verkündung, dass die Verhandlungen gescheitert sind. Wenn ein Warnstreik organisiert wird, kann man aber davon ausgehen, dass die Tarifverhandlungen gescheitert sind.
Warnstreik: Wer streikt?
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer darf sich an einem Warnstreik beteiligen - ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht. Es besteht also ein Anspruch auf die Weiterbeschäftigung nach der Beendigung des Streiks. Hier gilt jedoch als Grundvoraussetzung die Bedingung, dass der Streik offiziell von einer Gewerkschaft organisiert wurde. Erst dann sind als Streikteilnehmer keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten.
Wie läuft ein Warnstreik ab?
Inhalt eines Streiks ist die gemeinsame, planmäßige und vorübergehende Vorenthaltung der Arbeitsleistung durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die konkrete Ausgestaltung des Streiks ist von den Bedingungen vor Ort abhängig. In der Regel finden parallel zu einem Streik begleitende Aktionen wie z. B. ein Streikfrühstück statt. Üblicherweise organisieren die beteiligten Gewerkschaften an den Streiktagen Kundgebungen, veranstalten Diskussionsrunden und bieten Möglichkeiten, sich auszutauschen. Zum einen wird dadurch die Solidarität unter den Streikenden gestärkt. Zum anderen sehen Arbeitgeber und Öffentlichkeit, wie viele Beschäftigte sich für das Tarifziel engagieren. Deshalb ist die Teilnahme an den Streikaktionen enorm wichtig.
Unterschied: Warnstreik vs. Streik
Der Unterschied zwischen einem normalen Streik und einem Warnstreik ist, dass der Warnstreik schon vor dem Ablauf des gültigen Tarifvertrags ausgeführt werden kann und keiner Zustimmung von 75 Prozent der Mitglieder in der betroffenen Gewerkschaft bedarf. Personen, die trotz eines Streiks weiterarbeiten, werden „Streikbrecher“ genannt und erhalten zum Teil eine Prämie von ihren Arbeitgebern. Je nachdem, in welchem Berufsfeld die Streikenden tätig sind, müssen sie einen Notdienst einrichten, der eine Grundversorgung aufrechterhält. Hiervon sind unter anderem auch Ärzte betroffen.
Ein besonderer Fall liegt bei der Berufsgruppe der Beamten vor. Diese dürfen in Deutschland nicht streiken. Allerdings dürfen sie auch nicht als „Streikbrecher“ eingesetzt werden.