Finanzen Was man zur Steuererklärung wissen sollte

Düsseldorf · Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat dafür bis zum 31. Mai Zeit. Für diejenigen, die einen Steuerberater haben, läuft die Frist erst am Jahresende aus. Lohnen kann sich die Erklärung aber auch für alle anderen. Wir geben einen Überblick.

Die Steuererklärung ist für viele ein leidiges Thema. Die einen machen es selbst, die anderen gehen zum Steuerberater, wieder andere nehmen die Dienste eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch. Was man zu dem Thema wissen sollte.

  • Abgabepflicht Eine Steuererklärung verlangt der Fiskus natürlich immer dann, wenn er davon ausgeht, dass er Ihnen möglicherweise zu wenig Steuern abverlangt haben könnte. Das gilt beispielsweise dann, wenn Steuerfreibeträge eingetragen worden sind, einer der Ehepartner die Steuerklasse fünf oder sechs hat, zusätzlich zum Arbeitseinkommen weitere Einkünfte geflossen sind (Kapitalerträge, Elterngeld, Arbeitslosengeld) und/oder man Lohn von mehreren Arbeitgebern erhalten hat. Andererseits lohnt sich meist die Abgabe einer Steuererklärung auch für jene, die es nicht tun müssten. Das ist rückwirkend für vier Jahre möglich. Das heißt: Man kann bis Ende 2017 noch eine Erklärung für 2013 abgeben.
  • Fristen Am 31. Mai endet die Frist, bis zu der alle, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, dies beim Finanzamt getan haben müssen. Wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein Ihre Steuererklärung für Sie erstellt, verlängert sich die Frist für die Abgabe der Erklärung bis zum 31. Dezember dieses Jahres.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen Wer beispielsweise eine Reinigungskraft legal beschäftigt (also etwa bei der Minijob-Zentrale angemeldet hat) und per Überweisung bezahlt, kann dies als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd geltend machen. Der Fiskus erkennt ein Fünftel der Arbeitskosten von bis zu 20.000 Euro im Jahr an. Das wären also 4000 Euro. Das Gleiche gilt auch, wenn man einen Handwerker in Anspruch genommen hat. Hier kann man aber nur maximal 1200 Euro geltend machen, und auch nur dann, wenn die Rechnung vorliegt und man per Überweisung bezahlt hat.
  • Sonderausgaben Das sind private Ausgaben, die vom Einkommen abgezogen werden und so die Steuerlast mindern. Sonderausgaben unterteilt man in solche für die Vorsorge und sonstige Sonderausgaben. Zu den Vorsorgeausgaben gehören zum Beispiel die Beiträge für die Riester-Rente sowie zu Krankenzusatz-, Pflege- und Unfallversicherungen. Allerdings lassen sich diese Aufwendungen bei der Steuererklärung nur dann berücksichtigen, wenn mit Kranken- und Pflegeversicherung der Höchstbetrag von 1900 Euro Vorsorge noch nicht ausgeschöpft ist. Zu den sonstigen Sonderausgaben gehören unter anderem Spenden und Beiträge für die Mitgliedschaft in Vereinen, die Kirchensteuerzahlungen und Aufwendungen für die erste Ausbildung.
  • Werbungskosten Vereinfacht ausgedrückt sind in diesem Bereich alle Ausgaben rund um den Beruf zusammengefasst. Dazu gehören die Aufwendungen für das Arbeitszimmer zu Hause, wenn Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder das Arbeitszimmer den "Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit" bildet. Dazu kommen unter anderem Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort, Ausgaben für die Berufskleidung oder die Weiterbildung. Und natürlich gehört auch das Geld dazu, das man für die doppelte Haushaltsführung ausgibt, weil man nicht da wohnt, wo man arbeitet. Wer Wohnung oder Haus vermietet hat, kann die Grundsteuer für diese Immobilie ebenso von der Steuer absetzen wie Ausgaben für die Instandhaltung.

    Wem der Aufwand, alle Ausgaben per Beleg nachzuweisen, zu groß ist, der kann in der Steuererklärung eine Werbungskosten-Pauschale von 1000 Euro angeben. Bei Rentnern berücksichtigt der Fiskus automatisch 102 Euro an Werbungskosten, bei gemeinsam veranlagten Paaren 204 Euro.

Steuerprogramme für den PC sind übrigens eine gute Alternative zu dem Formular-Wust auf Papier. Wir stellen drei digitale Helfer vor:

  • Steuer-Spar-Erklärung Das Programm aus dem Hause der Akademischen Arbeitsgemeinschaft ist klar strukturiert. Man findet sich schnell zurecht, auch wenn man bisher eine andere Steuersoftware genutzt hat. Die Abfragemasken sind sehr übersichtlich angeordnet. Hilfreich ist die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt), sie erfasst über Elster alle vom Arbeitgeber, Versicherungen oder vom Rententräger gemeldeten Daten automatisch. Zeitersparnis bringt der Beleg-Manager. Dank optischer Zeichenerkennung verknüpft er Belege wie Rechnungen oder Kassenzettel mit der Steuersoftware. Dabei können Daten nicht nur aus Scans, sondern auch aus Fotos oder PDF-Dateien importiert werden. Ein Sparpotenzial-Simulator zeigt genau an, welche Angaben noch Einsparpotenzial haben. Verbessert wurde nicht zuletzt der Einspruchsgenerator: Ein "Bescheidprüfer" vergleicht den Bescheid des Finanzamts mit der Steuererklärung und der "Einspruchsgenerator" hilft beim Einspruch. Dieser kann direkt aus der Software versendet werden. Preis: 24,95 Euro
  • WISO Steuer-Sparbuch Bei dem Programm von Buhl-Data können Nutzer selbst bestimmen, ob sie die Steuererklärung am PC, per Webbrowser oder auf dem Tablet erledigen. Hierfür werden die persönlichen Steuerdaten in der Cloud gespeichert und stehen dann plattformübergreifend zur Verfügung. Die vorausgefüllte Steuererklärung vereinfacht die Software sehr. Per einfachem Abrufdienst werden die beim Finanzamt vorliegenden Daten in die Steuererklärung übernommen. Dadurch entfällt das umständliche Anmelden auf dem Elster-Portal. Falsche Eingaben lassen sich künftig leichter rückgängig machen, und Einsprüche können auch elektronisch per Elster abgewickelt werden. Optik, Bedienung und Verständlichkeit des Steuer-Sparbuchs lassen kaum Wünsche offen. Neben textbasierten Tipps liefert die Software jede Menge Erklär-Videos zu Steuerthemen. Preis: 24,90 Euro
  • Elster Es muss nicht immer ein installiertes Programm sein, mitunter reicht ein Internet-Browser. Zum Papierwust ist das Online-Programm Elster (Elektronische Steuererklärung) eine gute Alternative. Praktisch ist, dass sich die Daten aus dem Vorjahr übernehmen lassen, das spart Zeit. Das Programm fragt zudem relevante Themen ab, liefert Hinweise und Erläuterungen zu fehlenden Angaben und berechnet die voraussichtliche Steuerlast. Es hat aber keine steuerberatenden Funktionen. Elster sollte daher nur nutzen, wer die Erklärungsvordrucke ohne Hilfe ausfüllen kann. Preis: Kostenlos
(RP)
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