200 statt 76 Euro Viele Ärzte zocken Trauernde mit überteuerten Totenscheinen ab

Berlin · Einem Medienbericht zufolge stellen viele Ärzte für Totenscheine offenbar häufig überhöhte Rechnungen aus. Eigentlich darf die Leistung nur 76 Euro kosten.

Das kosten verschiedene Bestattungsarten
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Foto: Michael Reuter

Nach einem Bericht der "Welt am Sonntag" sind Zahlungsaufforderungen von 150 oder 200 Euro an die Angehörigen Verstorbener verbreitet. Die Gebührenordnung für Ärzte sehe aber vor, dass für diese Privatzahler-Leistung maximal 76 Euro berechnet werden dürften.

Der Sprecher des Trauerbegleitungs-Vereins Aeternitas, Alexander Helbach, sagte der Zeitung: "Wir vermuten, dass es gängige Praxis ist, überhöhte Rechnungen für Totenscheine auszustellen." Auch die Verbraucherzentrale NRW berichte von derartigen Fällen.

Dem Bericht zufolge erstellten niedergelassene Ärzte im vergangenen Jahr für fast eine halbe Million Menschen einen Totenschein. Die Zeitung berichtete von Phantasieleistungen wie etwa 42,90 Euro für einen "Besuch" beim Verstorbenen oder einen Zuschlag für Leistungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 19,82 Euro.

Die Bundesärztekammer erklärte demnach zu dem Thema, sie halte die in der Gebührenordnung vorgesehenen Abrechnungssätze für zu niedrig. Angemessen sei ein Abrechnungssatz von 170 Euro für eine Totenschau.

(felt/AFP)
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