Frankfurt Ackermann kämpft um seine Boni

Frankfurt · Der frühere Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank will kein Geld zurückzahlen. Er muss vermutlich auch nicht fürchten, dass ihn jemand dazu zwingen könnte. Anders könnte das ab Januar bei Managern sein, die noch im Amt sind.

Es ist fast auf den Tag genau ein Jahr her, dass Deutsche-Bank-Chef John Cryan zwei Sätze sagte, mit denen er offensichtlich den Sinneswandel bei der Deutschen Bank dokumentieren wollte. ,"Ich denke, dass die Leute in Banken zu viel Geld bekommen. Viele in der Branche meinen immer noch, sie sollten wie Unternehmer bezahlt werden", sagte der Brite damals, und damit wollte der Sanierer auf dem Chefposten noch einmal klarmachen, dass Boni-Exzesse bei der Bank Vergangenheit sein sollten. Zu dem Zeitpunkt hatte der Konzern seine Bonuspolitik von einst allerdings schon angepasst. Seit Jahren schon können Boni für Top-Banker des Hauses auf bis zu fünf Jahre gestreckt oder gar gestrichen werden, wenn später auffliegt, dass sie gegen Regeln verstoßen haben. Aber Cryan wollte offenbar nachlegen und die neue Bescheidenheit öffentlichkeitswirksam zur Schau stellen.

Dass seine Vorgänger im Amt seine Meinung teilen und sich selbst im Nachhinein für überbezahlt halten, steht nicht zu erwarten. Und deshalb denkt Josef Ackermann, Cryans Vor-Vorgänger, erst gar nicht daran, bereits ausgezahlte Boni zurückzuzahlen. Genau damit scheint die Deutsche Bank aber zu liebäugeln, auch wenn sie das nicht offiziell bestätigt. Davon könne auch keine Rede sein, hat Ackermann gesagt, höchstens davon, Gelder freiwillig in der Bank zu lassen.

Zu dieser Großzügigkeit gehört aus der Sicht des Eidgenossen sicher auch die Tatsache, dass er 2008 schon einmal auf fünf Millionen Euro verzichtet hat, wie er jetzt betont hat. Damit habe er indirekt Druck ausgeübt auf seine Kollegen. Das ein zweites Mal zu machen, damit tut sich Ackermann schwer. Er könne nicht etwas sagen, was andere dann moralisch verpflichte, so Ackermann. Das klingt hübsch: Selbst - zumindest vorerst - nicht verzichten, damit man andere nicht in Verlegenheit bringt.

Dass man Ackermann dazu zwingen könnte, Gelder zurückzuzahlen, scheint übrigens kaum denkbar. Derartige Regelungen dürften in den Arbeitsvertrag des einstigen Starbankers keinen Eingang gefunden haben. Und ohne die vertraglich zugesicherte Bereitschaft eines Managers, Gelder an die Bank zurückzuzahlen, dürfte der Ex-Arbeitgeber kaum eine Chance haben.

Nicht einmal, wenn sich am 1. Januar die Rückforderungsmöglichkeiten der Banken für künftige Fälle schlagartig verbessern. Dann tritt die Anpassung der sogenannten Institutsvergütungsverordnung in Kraft, und die sieht vor, dass Banken bereits geflossene Gelder zurückfordern können, wenn diese mehr als 50.000 Euro betragen.

Das ist indes leichter gesagt als getan. Bei Managern, die noch im Unternehmen tätig sind, können und müssen die Banken zumindest den Versuch machen und die Spitzenkräfte bitten, eine zusätzliche Klausel im Vertrag zu akzeptieren, in der dieses Rückforderungsrecht vereinbart wird. Dass diese Methode auch bei ausgeschiedenen Managern wie Josef Ackermann funktioniert, scheint kaum denkbar.

Ob er irgendwann um die variablen Vergütungsbestandteile kämpfen wird, die noch nicht ausgezahlt worden sind, hat der ehemalige Konzernchef übrigens offen gelassen. Die Möglichkeit, diese Gelder einzubehalten, steht im Geschäftsbericht der Bank für 2015.

(RP)
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