Luxemburg Airline darf Zusatzgebühr für Gepäck verlangen

Luxemburg · Fluggesellschaften dürfen für aufgegebenes Gepäck Zusatzgebühren verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine spanische Regelung, die solche Aufschläge verbiete, sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten die Richter.

(Rechtssache C-487/12). Das Geschäftsmodell insbesondere von Billigflug-Anbietern bestehe darin, die Flüge selbst zu niedrigen Preisen anzubieten und für ergänzende Dienstleistungen zusätzliches Geld zu verlangen. Manche Passagiere könnten dies nutzen und lediglich mit Handgepäck reisen, so die Richter. Für Handgepäck oder am Flughafen gekaufte Waren dürften auch keine Zusatzkosten anfallen - vorausgesetzt, normale Maße würden nicht überschritten.

(dpa)
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