Karlsruhe Airlines müssen im Internet Ticket-Endpreise sofort zeigen

Karlsruhe · Fluggesellschaften müssen ihren Kunden bei der Online-Buchung stets den kompletten Endpreis der Flugtickets anzeigen. Der angegebene Gesamtpreis müsse "von Anfang an" und nicht erst beim letzten Buchungsschritt Steuern, Gebühren und Zuschläge einschließen, entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH). Dabei geht es etwa um Flughafen- und Servicegebühren sowie den Kerosinzuschlag. Damit war eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen Air Berlin erfolgreich.

Die Richter betonten, die geforderten Informationen gewährleisteten die Transparenz bei der Preisangabe. In dem Verfahren hatte bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Januar 2015 entsprechende Vorgaben gemacht, denen der BGH nun in seiner abschließenden Entscheidung folgte. (Az.: I ZR 29/12)

Die bereits vor sieben Jahren eingereichte Klage der Verbraucherschützer richtete sich gegen ein von Air Berlin bis Ende 2008 angewandtes Online-Buchungssystem, das ein Jahr später modifiziert wurde. Kunden bekamen nach Eingabe von Datum, Abflug- und Zielort eine Tabelle mit den Preisen ausgewählter Flüge angezeigt. Doch die ausgewiesenen Preise waren viel zu niedrig, weil sie weder Steuern, Flughafengebühren noch Kerosinzuschläge enthielten. Diese Angaben waren in einem "gesonderten Kasten" auf der Website aufgeführt. Auch die Bearbeitungsgebühr ("Service Charge") für die Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte wurde zunächst nicht in den Endpreis eingerechnet und erst im letzten Buchungsschritt ausgewiesen.

Inzwischen hat die Airline ihr Buchungssystem geändert. "Seit Beginn des Verfahrens im Jahre 2008 hat Air Berlin ihren Internetauftritt an die sich stetig verändernden Bedürfnisse der Verbraucher kontinuierlich angepasst und erfüllt damit bereits heute alle rechtlichen Anforderungen", sagte eine Sprecherin der Fluggesellschaft gestern auf Anfrage.

(rtr)
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