Frankfurt Am 1. August wird Sepa für Firmen Pflicht

Frankfurt · Die Mehrheit der Unternehmen hält zwar nichts vom neuen Zahlungssystem, hat aber umgestellt. Verbraucher dürfen noch bis zum 1. Februar 2016 ihre bisherige Kontonummer nutzen. Die Banken warnen vor Betrug-Mails.

Den Nutzen können viele nicht erkennen. Aber sie machen mit, zumal sie keine Wahl haben: Vom 1. August an dürfen Unternehmen und Vereine Zahlungen nur noch im Sepa-Format bei ihrer Bank anliefern. Private Kunden haben mit der Umstellung noch Zeit bis Februar 2016.

Was ist Sepa?

Mit Sepa gründen 34 europäische Länder ein einheitliches Zahlungsverkehrssystem. Sepa steht für "Single Euro Payments Area". Es soll vom 1. August an in den 28 EU-Staaten und in Ländern wie Norwegen, der Schweiz und Monaco gelten. Ziel ist, den Geldverkehr mit dem Ausland zu beschleunigen.

Muss man mitmachen?

Ja. Firmen und Vereine dürfen Lastschriften und Überweisungen in Euro von August an nur noch im Sepa-Format mit der internationalen Kontonummer IBAN tätigen. Überweisungen mit nationaler Kontonummer und Bankleitzahl dürfen Banken dann nicht mehr annehmen. Sie können aber einen Konvertierungsservice anbieten. Wer weder IBAN noch den Konvertierungsdienst nutzt, bekommt ein Problem. Überweisungen werden nicht getätigt. Beim Empfänger kommt das Geld nicht an. Bei Firmen und Vereinen könnten Liquiditätsengpässe entstehen.

Ist Sepa akzeptiert?

Inzwischen ja. Nach einer gestern vorgelegten Umfrage der Postbank haben 89 Prozent der kleinen und mittleren Betriebe in Deutschland auf SEPA umgestellt. Nur weniger als zwei Prozent glauben, bis zum Stichtag die Umstellung nicht mehr zu schaffen. Die Bundesbank betont die Vorteile von Sepa: Geld aus dem Ausland komme früher an. Bei Bedarf können Betriebe deshalb auch schneller mahnen, die Forderungsausfälle werden weniger.

Müssen Private sofort umstellen?

Nein. Für Privatverbraucher ist der Stichtag der 1. Februar 2016. Bis dahin können sie noch die nationale Kontonummer und die Bankleitzahl nutzen - wenn ihre Bank oder Sparkasse das zulässt. In der Praxis wird man bereits zunehmend zum neuen Standard gedrängt. In den Bankterminals der Sparkassen etwa ist er oft bereits schon voreingestellt.

Wie erfahren Kunden ihre IBAN?

Verbraucher erhalten ihre maximal 34-stellige IBAN, in der die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl aufgehen, von ihrem Kreditinstitut. Die neue Kontonummer ist jetzt schon auf den meisten Kontoauszügen vermerkt, viele Bankkunden haben auch bereits EC-Karten mit der neuen Nummer auf der Rückseite erhalten.

Was müssen Rentner und Arbeitnehmer wissen?

Bei monatlichen Zahlungen auf das Konto gibt es für Verbraucher keinen Handlungsbedarf: Wer etwa eine Rente bezieht, bekommt diese Zahlungen schon als Sepa-Überweisung. Die Umstellung des Rentenservices ist lange abgeschlossen, erklärt die Bundesbank. Auch die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Umstellungsarbeiten etwa für Arbeitslosen- und Kindergeldzahlungen so gut wie beendet. Um die Umstellung der Gehaltszahlungen kümmert sich der Arbeitgeber.

Was passiert bei Daueraufträgen und Lastschriften?

Die Umstellung von Daueraufträgen von Verbrauchern übernimmt das Kreditinstitut. Bei laufenden Lastschriften informiert hingegen der Empfänger, etwa das Stadtwerk, den Bürger darüber, dass die Einzugsermächtigung auf Sepa umgestellt wird. Verbraucherschützer empfehlen Bürgern, diese Schreiben sorgfältig zu prüfen. Haben sie in der Vergangenheit überhaupt einen Lastschrift-Auftrag erteilt? Und stimmt die angegebene IBAN?

Drohen Fälschungen?

Der Bankenverband warnt vor vermeintlichen Bank-Mails zu Sepa, in denen Verbraucher aufgefordert werden, Kontodaten, Geheimnummern oder TANs zu Prüfzwecken preiszugeben. "Banken versenden niemals Mails, in denen sie ihre Kunden zur Eingabe von Kontodaten oder Geheimnummern auffordern", betont der Bankenverband.

(RP)
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